Keine Obergrenzen für Gebühren
Parken für Anwohner soll deutlich teurer werden

Mitte 2020 hatten Bundestag und Bundesrat eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze bei Anwohnerparkausweisen von 30,70 Euro pro Jahr gekippt - seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln. LK-Foto: H. Westhofen
  • Mitte 2020 hatten Bundestag und Bundesrat eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze bei Anwohnerparkausweisen von 30,70 Euro pro Jahr gekippt - seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln. LK-Foto: H. Westhofen
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Die Kostenspirale dreht sich immer schneller: Vor allem Menschen, die für ihr Auto einen Anwohnerparkausweis benötigen, werden das wohl in Zukunft deutlich zu spüren bekommen.

Mitte 2020 hatten Bundestag und Bundesrat eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze bei Anwohnerparkausweisen von 30,70 Euro pro Jahr gekippt - seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln. Dazu können die Landesregierungen Gebührenordnungen erlassen. Mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ hat die Landesregierung die zuständigen örtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen dazu ermächtigt, selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vorzunehmen. 

Festlegung der Gebührenhöhe

Bereits vor einem Jahr meldete die WAZ, dass Köln eine Erhöhung der Preise für Bewohner-Parkscheine plane. Das soll den Verkehr in der City senken. Das sorgte für große Aufregung in der Domstadt. Das 2021 frisch gewählte Kölner Ratsbündnis aus Grünen, CDU und der Volt-Partei hatte angekündigt, die Gebühren für das Anwohnerparken in der Stadt auf „das Niveau europäischer Metropolen“ angleichen zu wollen, sobald das Land den Kommunen wie angekündigt die Möglichkeit dazu einräumt. Statt bisher 30 Euro sei mit einem mittleren dreistelligen Betrag zu rechnen. Doch bisher haben sich die Gebühren in Köln nicht geändert.

Umwelthilfe meldet sich

Wie jetzt der WDR meldet, fordert die Deutsche Umwelthilfe ähnlich hohe Gebühren. Nach ihren Vorstellungen sollen Anwohnerparkausweise künftig mindestens einen Euro pro Tag kosten. Für größere und schwerere Autos sollen Fahrzeughalter sogar noch mehr zahlen. Hier ist die Rede von einer um 50 Prozent höheren Jahresgebühr als für Kleinwagen. Die Umwelthilfe begründet ihre Forderung mit Kosten für eine geplante Verkehrswende.

Verkehrswende

Wie der WDR weiter berichtet, reagieren die Städte in NRW auf diese Forderung unterschiedlich. Der Städte- und Gemeindebund NRW weiß, dass vor allem in vielen größeren Städten bereits Pläne für eine Anpassung der Gebühren von Anwohnerparkausweisen in den Schubladen liegen. In Aachen, Köln und Neuss soll schon über mögliche Erhöhungen gesprochen werden. Anwohner in Brühl müssen für einen Parkausweis vom kommenden Jahr an deutlich mehr bezahlen als bislang. Der Stadtrat hat beschlossen, dass ein Anwohnerparkausweis dann 141 statt 30 Euro kostet. Außerdem werden die Anwohnerparkzonen ausgeweitet. Auf Nachfrage erklärte der Pressesprecher der Stadt Dortmund, Michael Meinders: "Ein Anwohnerparkausweis kostet in Dortmund pro Jahr bislang 30,70 Euro, das ist die Standardgebühr. Eine kurzfristige Erhöhung ist nicht geplant. Doch mittelfristig wird die Stadt die Möglichkeit nutzen, die Gebühren neu festzulegen." Wie hoch die Gebühren dabei steigen sollen, sei noch offen. Allerdings werde nur ein moderater Anstieg in Betracht gezogen. Eine Entscheidung darüber sei in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten, so der Pressesprecher zum Lokalkompass.

Mit Bedacht anpassen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Möglichkeit, die Gebühren für Anwohner-Vignetten zu erhöhen. "Die bisherige Obergrenze für Anwohnerparkausweise von 30,70 Euro kann als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden. Oft werden dadurch nicht die Kosten für den Verwaltungsaufwand und die bauliche Herstellung der entsprechenden Zonen gedeckt", heißt es in einer Stellungnahme. Es sollte den Kommunen daher ermöglicht werden, mit Bedacht und im Ermessen der Verhältnisse vor Ort, die Gebühren anzuheben.

Hintergrund für höheren Gebührenrahmen
Der Bundesrat hatte am 5. Juni 2020 dem zuvor vom Deutschen Bundestag am 14. Mai verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Durch eine darin vorgesehene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können die Länder seither den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anpassen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

Webseite von Michael Menzebach
Michael Menzebach auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

131 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.