Neues zum Tötungsdelikt in Gelsenkirchen – Schalke vom 03. Juli 2014

Wie die Polizei Mitteilt wurde die Obduktion von Daniel L. am heutigen Vormittag in der Essener Rechtsmedizin durchgeführt.

Zweifelsfrei haben die Rechtsmediziner als Todesart eine Selbsttötung festgestellt.
Auch die Identität des Töten steht nun eindeutig fest.

Von Seiten der Gelsenkirchener Polizei wird bestätigt, dass es im April dieses Jahres zu einer „Häuslichen Gewalt“ zwischen Täter und Opfer kam.

Der 22-Jährige erhielt eine Anzeige wegen des begangenen Deliktes und ein Rückkehrverbot.

Nach diesem Vorfall gab es keine weiteren polizeilich bekannten Ereignisse in Bezug auf erneute "Häusliche Gewalten" zwischen beiden Personen.

Der 23-jährigen Gelsenkirchenerin wurden zur damaligen Zeit seitens der Polizei Hilfs- und Beratungsangebote gemacht.

Ob sie diese in Anspruch genommen hat, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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