Corona-Zahlen im Kreis Recklinghausen steigen weiter kräftig an
Maßnahmenkatalog für das Überschreiten der Inzidenz-Marke abgestimmt

Für den Fall, dass der Inzidenzwert für den Kreis Recklinghausen die 35er-Grenze überschreitet, sind der Kreis und die kreisangehörigen Städte nun gewappnet. Die Überschreitung des genannten Grenzwertes wird bereits für das Wochenende erwartet. Ausschlaggebend sind die Zahlen, die vom "Landeszentrum für Gesundheit" (LZG) offiziell gemeldet werden. | Foto: Pixabay
  • Für den Fall, dass der Inzidenzwert für den Kreis Recklinghausen die 35er-Grenze überschreitet, sind der Kreis und die kreisangehörigen Städte nun gewappnet. Die Überschreitung des genannten Grenzwertes wird bereits für das Wochenende erwartet. Ausschlaggebend sind die Zahlen, die vom "Landeszentrum für Gesundheit" (LZG) offiziell gemeldet werden.
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Der Kreis Recklinghausen und seine zehn kreisangehörign Städten sind nun gewappnet: Gemeinsam wurden am heutigen Freitag, 9. Oktober, die Maßnahmen für den Fall festgelegt, dass im gesamten Kreisgebiet wegen steigender Corona-Zahlen der Inzidenzwert von 35 überschritten wird.

Diese Maßnahmen werden jetzt nach dem Stufenplan der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mit der Bezirksregierung, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Landeszentrum für Gesundheit abgestimmt.

Rechtliche Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen sind die gemeldeten Zahlen des "Landeszentrums für Gesundheit" (LZG). Während der Kreis Recklinghausen seine Statistik im Laufe des Tages aktualisiert, erfolgt eine Aktualisierung beim "LZG" um Mitternacht. Daher kommt es hier zu Abweichungen bei der Darstellung des Inzidenzwertes. Laut "LZG" liegt der Inzidenzwert aktuell bei 30,6, wogegen der Kreis Recklinghausen einen Wert von 44 (Stand 9. Oktober, 11 Uhr) nennt. 

Der Kreis geht davon aus, dass der zulässige Wochenwert (35) mit hoher Wahrscheinlichkeit am Wochenende überschritten wird. Demnach wurden nun alle Vorbereitungen getroffen, um umgehend reagieren zu können.

Folgende Maßnahmen wurden mit den Städten vereinbart:

* Mund-Nasenschutz-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrer*innen und Schüler*innen

* Mund-Nasenschutz-Pflicht für Zuschauer*innen bei sämtlichen Sportveranstaltungen

* Mund-Nasenschutz-Pflicht für Erzieher*innen in Kita’s und OGS

* Kreisweite einheitliche Besucherregelungen in Kliniken, Pflege- und Altenheimen

* Feste in öffentlichen Räumen werden auf max. 50 Personen (gemäß CoronaSchVO) beschränkt. Nur Privatwohnungen sind ausgenommen.

* Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum

Sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen von den Landesbehörden genehmigt werden, wird der Kreis diese per Allgemeinverfügung sofort umsetzen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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