Inzidenzwert muss offiziell auf der Seite des LZG verkündet werden
Noch keine verschärften Corona-Maßnahmen für den Kreis Recklinghausen

Der Kreis Recklinghausen hat bekanntlich den Inzidenzwert von 35 überschritten. Da aber die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW eingehalten werden müssen, können bislang keine weiteren rechtlichen Konsequenzen im Kampf gegen die Pandemie umgesetzt werden. | Foto: Pixabay
  • Der Kreis Recklinghausen hat bekanntlich den Inzidenzwert von 35 überschritten. Da aber die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW eingehalten werden müssen, können bislang keine weiteren rechtlichen Konsequenzen im Kampf gegen die Pandemie umgesetzt werden.
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Der Kreis Recklinghausen hat bekanntlich den Corona-Inzidenzwert von 35 überschritten. Doch zunächst, so eine Mitteilung der Pressestelle der Kreisverwaltung vom späten Nachmittag des 8. Oktober (Donnerstag), werde es noch keine weiteren Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet geben.

Die Kreisverwaltung verweist diesbezüglich auf eine gemeinsame Telefonkonfernz mit Vertretern der Bezirksregierung, des Kreises Recklinghausen sowie des "Landeszentrum für Gesundheit" (LZG). In dieser Konferenz habe man seitens des "LZG" darauf hingewiesen, dass rechtliche Konsequenzen erst bei einer offiziellen Inzidenz von 35 umgesetzt werden könnten. Denn nach der Coronaschutzverordnung NRW seien im Hinblick auf die 7-Tages-Inzidenz die täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit für den Kreis Recklinghausden maßgeblich. Das sei erst dann der Fall, wenn die Inzidenz für den Kreis Recklinghausen in der Datenbank, auf die das "LZG" zugreift, die Grenze von 35 überschreite.

Verabredet ist, dass es zunächst noch ein Gespräch mit den Bürgermeistern und der Bürgermeisterin im Kreis Recklinghausen geben soll und danach die umzusetzenden Maßnahmen mit den übergeordneten Behörden abschließend vereinbart werden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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