Nach Explosion in einer Wohnung an der Bohnekampstraße:
UPDATE+++UPDATE+++UPDATE+++ Großeinsatz der Polizei in Zweckel beendet! Polizei konnte Kontakt zu Wohnungsinhaber herstellen!

Nach der Explosion/Verpuffung in einem Haus an der Zweckeler Bohnekampstraße suchte die Polizei am Freitag, 14. Dezember, bis in die Mittagsstunden nach dem Wohnungsinhaber. Auch ein Hubschrauber kam dabei über dem Stadtnorden von Gladbeck zum Einsatz. | Foto: Archiv-Foto: Braczko/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Nach der Explosion/Verpuffung in einem Haus an der Zweckeler Bohnekampstraße suchte die Polizei am Freitag, 14. Dezember, bis in die Mittagsstunden nach dem Wohnungsinhaber. Auch ein Hubschrauber kam dabei über dem Stadtnorden von Gladbeck zum Einsatz.
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Zweckel. Mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort war am Freitag, 14. Dezember, die Polizei im Norden von Gladbeck.

Hintergrund war eine Explosion/Verpuffung, die sich am Freitagmorgen kurz nach 7 Uhr in einer Wohnung an der Bohnekampstraße in Zweckel ereignet hat. Die Polizei vermutet weiterhin, dass die Explosion/Verpuffung durch eine Gaskartusche ausgelöst wurde.

Die alarmierten Polizeikräfte verschafften sich Zugang zu der betroffenen Wohnung, fanden dort aber keine Bewohner vor. Da nicht auszuschließen war, dass der Wohnungsinhaber bei dem Vorfall verletzt wurde und unter Schock stehend umherirrte, wurde eine Suchaktion eingeleitet.

In Zweckel waren mehrere Streifenfahrzeuge vor Ort und an der Suche nach dem Wohnungsinhaber war zwischenzeitlich auch ein Hubschrauber beteiligt.

Es handele sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, versicherte die Polizei sofort.

Inzwischen sind weitere Experten aus den Reihen der Polizei an der Bohnekampstraße eingetroffen. Sie überprüften die Statik der betroffenen Wohnung und begannen mit ersten Ermittlungen betreffs der Ursache des Vorfalls.

UPDATE+++UPDATE+++UPDATE+++

Wie die Polizei gegen 12.30 Uhr mitteilte, ist die Such-/Fahndungsaktion beendet, nachdem man Kontakt zu dem Wohnungsinhaber hatte herstellen können. Der Mann befand sich berufsbedingt zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht in seiner Wohnung.

Seitens der Polizei geht man ausdrücklich nicht von einer Straftat aus, spricht vielmehr von einem Unfall, maximal von Fahrlässigkeit.

An dem Gebäude sind von Außen keine Schäden sichtbar. Die betroffene Wohnung ist aber scheinbar arg in Mitleidenschaft gezogen worden. Wie hoch der angerichtete Sachschaden ist, ist noch nicht bekannt.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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