Gladbeck / Bottrop: Grundwasser erheblich durch Nitrat belastet

Harald Gülzow beim Analysieren im Labormobil vom VSR-Gewässerschutz. Foto: privat
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Erhöhte Nitratwerte im Grundwasser hat der VSR-Gewässerschutz bei den Brunnenwasserproben festgestellt, die im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor einigen Wochen in Kirchhellen und Gladbeck beim Labormobil abgegeben wurden. In jeder zwanzigsten untersuchten Probe lag die Nitratkonzentration oberhalb des Grenzwertes der deutschen Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter.

Insgesamt 103 Wasserproben aus privat genutzten Brunnen nahmen Lina Remme, Mitarbeiterin im Bundesfreiwilligendienst, und Dipl.-Phys. Harald Gülzow, Projektleiter, aus dem Raum Bottrop - Gladbeck für die Untersuchung entgegen.

Die Mitglieder vom VSR-Gewässerschutz fanden bei der Untersuchungen 126 Milligramm
Nitrat pro Liter in einem privat genutzten Brunnen in Kirchhellen. Weitere mit Nitraten stark
verschmutzten Brunnen stellten die Umweltschützer auch in Feldhausen mit 72 Milligramm proLiter (mg/l) und in Rentfort mit 52 mg/l fest. Das Wasser ist wegen der Überschreitung der Trinkwasserverordnung nicht mehr zum Trinken geeignet.

Besonders wichtig ist außerdem,dass derart belastetes Wasser nicht zum Befüllen eines Fischteichs genutzt wird. Es besteht die Gefahr, dass es zur Massenvermehrung von Algen kommt. Diese können beim Absterben zum Fischsterben führen. Beim Bewässern mit nitratbelastetem Grundwasser muss man bei der Düngung bedenken, dass es durch das Gießwasser zu einer zusätzlichen Nitratzufuhr kommt. Nur wenn man diese in seine Berechnung mit wie viel Stickstoff die angebauten Pflanzen gedüngt werden müssen einbezieht, kann eine unnötige Nitratanreicherung verhindert werden.

Kritik an Biogasanlagen

Der VSR-Gewässerschutz kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bei großen gewerblichen Biogasanlagen im Gegensatz zu Massentierhaltungen die den Betrieb verlassenden Stickstoffmengen auch in Zukunft nicht transparent und kontrollierbar sind. Damit können die gewerblichen Biogasanlagen weiterhin ganz legal zu einer erheblichen Belastung des Grundwassers beitragen.

Gewerbliche Biogasanlagen verfügen meistens über keine eigenen landwirtschaftlichen Flächen.Daher ist es gerade dort nötig, dass die Nährstoffe, die in den Betrieb kommen und diesen verlassen kontrollierbar sind. Aus landwirtschaftlichen Betrieben von nah und fern wird Gülle, Mais und andere Rohstoffe zur Energiegewinnung angeliefert – bereits hier ist die Menge der Nährstoffe, die in die Biogasanlage gelangen nicht klar.

Die nach der Gärung anfallenden Reststoffe, sogenannte Gärreste, werden wiederum an Landwirte abgegeben und von diesen auf den Feldern zur Düngung eingesetzt. Dabei muss ab 2018 genauso wie bei Gülle die Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Hektar eingehalten werden. Das bedeutet, dass die gewerblichen Biogasanlagen nun ihre Gärreste in weiter entferntere Regionen transportieren müssen. Doch der Transport ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Daher besteht von den Betreibern großes Interesse Ihre Reststoffe im Umland der Biogasanlage zu vermarkten.

OhneKlarheit über die wirklichen Stickstoffmengen, die diese Anlagen verlassen, können die Landwirte auch in Zukunft zu große Mengen Stickstoff über die Felder entsorgen. Erst wenn auch der Biogasbetreiber beim Handel mit Gärresten die Nährstoffmengen angeben muss, kommt es zur Transparenz, welche Stickstoffmengen auf den Feldern zur Düngung eingesetzt werden. „Aus den Erfahrungen mit der Gülle aus flächenlosen Massentierhaltungen wissen wir wie schwierig die gesetzliche Umsetzung einer bedarfsgerechten Düngung ist, wenn unkontrollierbare Stickstoffmengen verschoben werden. Deshalb muss hier schnell gehandelt und nicht die gleichen Fehler wiederholt werden.“ so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz.

Wasser wird für Verbraucher teurer

Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass gewerbliche Biogasanlagen eine Nährstoffbilanz
aufstellen müssen. „Große landwirtschaftliche Betriebe müssen ab 2018 die Ein- und Ausgängeder Nährstoffe am Hof protokollieren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die gewerblichen Biogasanlagen davon ausgenommen werden sollen.“ so Susanne Bareiß-Gülzow. "Der Bürger hat ein Recht auf sauberes Wasser. Da es für die Wasserversorger in der Zukunft immer aufwendiger wird Wasser zu liefern, das den Grenzwert von 50 mg/l Nitrat einhält werden die Preise für Leitungswasser steigen. Besonders ärgerlich ist dabei, dass viele Bürger heute schon wegen der starken Grundwasserbelastung im Garten immer häufiger statt Brunnenwasser Leitungswasser nutzen müssen."


(Mit Material des VSR)

Harald Gülzow beim Analysieren im Labormobil vom VSR-Gewässerschutz. Foto: privat
Biogasanlagen bieten nach Ansicht des Gewässerschutzes zu wenig Transparenz bei der Zusammensetzung ihrer Gärreste. Damit könne nur schwer nachvollzogen werden, was am Ende auf den Feldern und somit auch im Trinkwasser lande, kritisiert der VSR. Foto: Symbolbild
Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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