Bisher mögliche Ausnahmen von der Corona-Notbremse (nicht alle) werden in Herne wieder zurückgefahren
Stadt Herne weitet Corona-Schutzmaßnahmen aus

Die Stadt Herne sieht sich durch das aktuelle Infektionsgeschehen veranlasst bisher mögliche Ausnahmen von der Corona-Notbremse zurückzufahren. Dies gelte jedoch nicht für alle bisher bestehenden Ausnahmen. | Foto: Bild zur Verfügung gestellt von: Stadt Herne
  • Die Stadt Herne sieht sich durch das aktuelle Infektionsgeschehen veranlasst bisher mögliche Ausnahmen von der Corona-Notbremse zurückzufahren. Dies gelte jedoch nicht für alle bisher bestehenden Ausnahmen.
  • Foto: Bild zur Verfügung gestellt von: Stadt Herne
  • hochgeladen von Helena Pieper

Die Stadt Herne sieht sich durch das aktuelle Infektionsgeschehen veranlasst bisher mögliche Ausnahmen von der Corona-Notbremse zurückzufahren. Dies gilt jedoch nicht für alle bisher bestehenden Ausnahmen.

Konkret bedeutet das, dass körpernahe Dienstleistungen, beispielsweise von Nagelstudios, Tätowierern und Kosmetikstudios ab heutigen Dienstag, 13. April, nicht mehr angeboten werden dürfen.

Ausgenommen bleiben Friseurbesuche und das Durchführen von Fußpflege, die auch weiterhin mit Terminvereinbarung, aber ohne negativen Schnelltest möglich sind.

Die Museen, in denen zuletzt Besuche mit Termin und unter Vorlage eines negativen Schnelltestses möglich waren, schließen wieder.

In den beiden Häusern der Stadtbibliothek können Medien nur noch zur Abholung bestellt werden,  das Stöbern in den Regalgängen wird nicht mehr möglich sein. Auch der Lesesaal des Stadtarchives ist nicht mehr für die Nutzung geöffnet.

Die Musikschule wechselt in einen reinen Online-Lehrbetrieb.

Alle vorgenannten Maßnahmen gelten ebenfalls ab Dienstag, 13. April 2021.

Ausdrücklich nicht betroffen

Ausdrücklich nicht betroffen von der Ausweitung der Schutzmaßnahmen ist der Einzelhandel. Geschäfte dürfen weiterhin „Click and meet“-Termine anbieten, die Kunden wahrnehmen können, sofern ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest nachgewiesen werden kann.

Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte dürfen auch künftig weiter ohne diesen Test genutzt werden. Insofern findet hier keine Veränderung statt.

Sportbetrieb draußen

War zuletzt der Sportbetrieb draußen für Kinder bis 14 Jahren in Gruppen bis 20 Personen zulässig  und zwei betreuende Personen möglich, erfolgt hier nun eine Reduzierung auf zehn Personen
zuzüglich zwei Aufsichtspersonen.

Muslimischer Fastenmonat

Zum Beginn des muslimischen Fastenmonat Ramadan am Dienstag, 13. April, appelliert die Stadt Herne an die muslimischen Gläubigen im Ramadan auf die Traditionen, Feste und Zusammenkünfte zu verzichten, die den geltenden Kontaktbeschränkungen zuwiderlaufen.

Betriebe und Unternehmen

Schließlich fordert die Stadt Herne Betriebe und Unternehmen auf, für ihre Mitarbeiter eine  Teststruktur zu schaffen, damit mögliche Infektionen rechtzeitig erkannt werden können und eine gezielte Eindämmung von Infektionen in den Betrieben möglich wird.

Die Stadt Herne hat als Arbeitgeberin hierfür bereits die Voraussetzungen geschaffen und stellt den Mitarbeitern Selbsttests entsprechend ihrer Präsenz in der Dienststelle zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Herne aus Herne

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.