Kleiner Sieg für die E-Zigarette

Anna Maria Anuth (r.) und Mitarbeiterin Ute Kruse von "shop-e-zigaretten.de" freuen sich über den Erfolg vor Gericht. | Foto: Magalski
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Es ist eine kleine Meldung, doch sie sorgt für Wirbel bei den Fans der E-Zigarette in Lünen und Selm: Vor Gericht gibt es offensichtlich einen ersten Erfolg für die E-Zigarette.

Ein Händler für E-Zigaretten aus Köln war vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen, um hier die Einstufung der E-Zigaretten als Genussmittel zu erreichen. Denn nach Ansicht des Gesundheitsministeriums NRW sollen die nikotinhaltigen Liquids, die Flüssigkeiten mit denen der Verdampfer der elektronischen Zigarette befüllt wird, Arzneimittel sein. Das Oberverwaltungsgericht habe in einem Hinweis an das Ministerium nun bestätigt, dass die E-Zigarette ein Genussmittel sei, so der Kölner Händler. Inhaltlich wollte man dazu auf Anfrage des Lüner Anzeigers beim Oberverwaltungsgericht in Münster mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht Stellung nehmen, die "Richtung stimmt aber".
"Wir sind sehr froh über diesen Hinweis an das Ministerium", so Anna Maria Anuth, Inhaberin von "shop-e-zigaretten.de" im Gewerbegebiet Im Berge in Brambauer. Mit bis zu 60 Prozent Verkaufsrückgang habe man in den letzten Wochen kämpfen müssen. Viele Kunden seien sehr verunsichert gewesen, ob sie die Liquids überhaupt noch kaufen dürfen. "Nun geht es hoffentlich wieder aufwärts. Das Oberverwaltungsgericht macht klar: Was wir verkaufen, ist legal." Ist der Streit um die E-Zigarette damit vorbei? Dr. Siegbert Gatawis, Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster, stellt klar: "In dieser Angelegenheit ist noch nichts entschieden. Es handelt sich lediglich um einen Hinweis, nicht um ein Urteil." Das wissen auch die Lüner Händler, freuen sich aber trotzdem. "So kann es weitergehen", sagt Anna Maria Anuth. Ähnlich sieht man das in der Lüner Innenstadt. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", meint Markus Thiesen, Mitinhaber im eDampf-Shop im Lippezentrum. Im Februar war ihm Post vom Kreis Unna ins Haus geflattert. Das Ziel: Liquids mit Nikotin für die E-Zigaretten sollten hier nicht mehr über die Ladentheke gehen, denn im Schreiben stufte der Kreis die Liquids damals als Fertigarzneimittel ein. Ein Brief, auf den die Inhaber des eDampf-Shops mit einer Stellungnahme reagierten. Durch das Oberverwaltungsgericht sehen sich die Händler nun bestätigt. Markus Thiesen: "Wir machen weiter wie bisher und sehen optimistisch in die Zukunft."

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Anna Maria Anuth (r.) und Mitarbeiterin Ute Kruse von "shop-e-zigaretten.de" freuen sich über den Erfolg vor Gericht. | Foto: Magalski
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Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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