Leser-Thema der Woche
Katzen-Besitzern drohen Geldstrafen

Freigänger-Katzen müssen einen Chip tragen, sonst drohen den Besitzern Strafen. | Foto: Magalski
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Hunde brauchen eine Steuermarke, Pferde müssen beim Ausritt ein Kennzeichen haben - und was ist mit Katzen? Im Leser-Thema der Woche schaut der Lüner Anzeiger auf die Kennzeichnung von Haustieren.

Die Antwort auf die Katzen-Frage findet sich im Internet, in einer Datei auf der Homepage des Kreies Unna. "Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren", so steht es in der Katzenschutzverordnung. Im Anschluss muss der Besitzer sein Tier beim privaten Haustier-Register Tasso anmelden und die Einwilligung erteilen für die Übermittlung seiner Daten an den Kreis Unna. Tierschützer müssten bei dieser Vorschrift doch in Jubel ausbrechen, oder Heike Beckmann? Die Lünerin ist Vorsitzende der Tierschutzorganisation Arche 90 und kümmert sich mit anderen Ehrenamtlichen des Vereins jedes Jahr um viele Tiere in Not.  "Die Theorie ist schön, aber wer kontrolliert die Einhaltung der Verordnung", fragt Tierschützerin Heike Beckmann. Die Antwort: Kontrollen finden im Kreis Unna nicht gezielt statt, wird eine Katze ohne Chip erwischt, dann ist das höchtens Zufall. Dem Besitzer droht in diesem Fall eine Geldstrafe. Katzen ohne Chip ins Freie zu lassen ist eine Ordnungswidrigkeit. Tierbesitzer seien auch oft falsch informiert, berichtet die Arche-Vorsitzende: "Ein Chip, der beim Tierarzt implantiert wird, ist nichts wert ohne die Registrierung, etwa bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister." Tierärzte übermittelten nicht automatisch Daten, trotz Chip sei die Zuordnung eines Fundtieres deshalb oft Detektivarbeit mit vielen Umwegen.

Chip-Pflicht auch für bestimmte Hunde

Fundtiere sind bei der Stadt Lünen immer mal wieder ein Thema, im Durchschnitt etwa acht Mal pro Monat. Die Verwaltung habe für solche Fälle einen Vertrag mit einem Tierfänger, der dann benachrichtigt und beauftragt werde, erklärt Benedikt Spangardt, Pressesprecher der Stadt Lünen. Hunde und Katzen führen die Liste der Fundtiere an, seltener gehe es auch mal um ein Kaninchen.Wenn Herrchen oder Frauchen einen Unfall hatten und ein Hund im Fahrzeug war, kommt der Tierfänger ebenfalls zum Einsatz. Chip-Pflicht besteht nach dem Landeshundegesetz auch für Hunde mit mehr als vierzig Zentimetern Widerristhöhe (Übergang vom Hals zum Rücken) oder mehr als zwanzig Kilo Gewicht, sogenannte "gefährliche Hunde" sowie Hunde bestimmter Rassen. Herrchen und Frauchen müssen der Ordnungsbehörde dann aber nachweisen, dass ihr Tier wie vorgeschrieben einen Chip trägt - anders als bei den Katzen.

Thema "Thema der Woche" im Lokalkompass:
> Kassenzettel-Flut macht Wut im Bauch

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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