Bundespolizei richtet erneut Verbotszonen in verschiedenen Städten ein
Keine Messer am Wochenende im Hauptbahnhof

Foto: Daniel Magalski
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Die Bundespolizei richtet am kommenden Wochenende, 22. bis 24. März, erneut zeitweise Verbotszonen ein. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe Mülheim, Essen, Gelsenkirchen und Dortmund. Das Mitführen von Waffen sowie Messern, Hieb-, Stich und Stoßwaffen ist untersagt. Es wird Kontrollen geben, Verstöße gegen das Waffenverbot können mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden.

Schon 2017 verzeichnete die für die Ruhrgebietsbahnhöfe zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund einen Anstieg der Gewaltstraftaten um 18,7 Prozent gegenüber des Vorjahres. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer jedweder Größe und Ausführung (unter anderem Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser und Wurfmesser), aber auch anderer gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Schraubendreher, sicher.

Auch für das Jahr 2018 war eine ähnliche Tendenz festzustellen. An den vier genannten Hauptbahnhöfen wurden über 200 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen im herkömmlichen Sinne, aber auch Messer, Hieb-, Stich und Stoßwaffen registriert wurden.Mitgeführte Einhandmesser waren hier besonders auffällig. Diese kompakten Messer, die sich mit einer Hand schnell öffnen lassen, wurden durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überdurchschnittlich oft sichergestellt.

Die Hauptbahnhöfe in Mülheim, Essen, Gelsenkirchen und Dortmund werden täglich von vielen hunderttausend Reisenden genutzt. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen, gerade am Wochenende, immer wieder zu Konflikten.Auch das auffällig aggressive Verhalten von Jugendlichen und jungen Männern gegenüber Reisenden, Bahnmitarbeitern und Bundespolizisten, wie zuletzt am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen, sind Feststellungen, die ein Handeln der Bundespolizei erforderlich machen.

Entschlossen gegen die "Problemklientel"

Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum von Freitag, 22. März (18 Uhr), bis Samstag, 23. März (6 Uhr) sowie von Samstag, 23. März (18 Uhr),  bis Sonntag, 24. März (6 Uhr). Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum, den Gebäudekomplex der Bahnhöfe , inklusive der Gleisanlagen. Die Bundespolizei wird ihre Maßnahmen mit Augenmaß durchführen, ist nach eigenen Angaben aber entschlossen, "gegen die Problemklientel entschlossen und mit aller Konsequenz" vorzugehen.

Foto: Daniel Magalski
Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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