Alle Hartz IV-Bescheide bleiben ausnahmslos rechtswidrig
Bereits am 08.12.2012 veröffentlichte ich hier einen Artikel unter dem Thema Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig. Siehe auch: sozialrechtsexperte.blogspot.de Bis heute hat die Aussage ihre Gültigkeit erhalten, weil das Bundesverfassungsgericht noch immer keine abschließende Entscheidung gefällt hat. Das Verfahren ist bereits seit mehreren Jahren anhängig. 28. 1 BvL 12/12 "Vorlage des Sozialgerichts Berlin zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 20...