Jetzt auch in NRW
Maskenpflicht ab 27. April

Foto: PR-Foto Köhring

Ab kommender Woche (27. April) müssen Bürger auch in Nordrhein-Westfalen beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen einen Gesichtsschutz tragen. 

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland haben sich heute darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. 

"Masken können dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren"

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.

Masken werden nicht gestellt

Die Masken müssen sich die Bürger selbst besorgen oder herstellen. "Alltagsmasken sind in breiter Masse verfügbar", sagte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch. Aber auch ein Schal oder Tuch, mit dem Mund und Nase bedeckt werden können, reichen aus. 

Geschäfte über 800 qm können mit verkleinerter Fläche öffnen

Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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