Alte Eiche: Kein Bürgerbegehren
"Ein Anschlag auf die Demokratie"

Am frühen Dienstagmorgen (24. September) wurde laut Anwohnern mit dem Aufbau des Bauzaunes begonnen. Foto: privat
  • Am frühen Dienstagmorgen (24. September) wurde laut Anwohnern mit dem Aufbau des Bauzaunes begonnen. Foto: privat
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In Castrop-Rauxel wird es kein Bürgerbegehren wegen der alten Eiche geben. "Politisch ist es verheerend, weil es ein Anschlag auf die direkte Demokratie in unserer Stadt ist", sagen die Grünen.

Das Bürgerbegehren steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag (26. September, 17 Uhr, Ratssaal). Die Stadtverwaltung muss – dem Verfahren gemäß – eine Vorlage für den Rat vorbereiten. Bis zum 19. September fehlte eben diese Vorlage. Dies hatte Ulrich Werkle (Grüne) moniert und Akteneinsicht gefordert. Am vergangenen Donnerstag wurde die Vorlage der Verwaltung dann im Rats- und Bürgerinformationssystem auf der städtischen Homepage veröffentlicht. In dieser Vorlage wird das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig eingeschätzt. "Mehrfach hat der Kreis Recklinghausen Anfragen/Anträge von Bürgern zur Unterschutzstellung der Eiche bereits abgelehnt. Demnach ist es nach § 26 Gemeindeordnung nicht zulässig, die bereits abschlägig beschiedene Frage erneut über ein Bürgerbegehren zu stellen", heißt es von Seiten der Stadtverwaltung. In der Vorlage werde eine rechtliche, keine inhaltliche Expertise abgegeben. Die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung seien im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen abgestimmt worden. Auf der Internetseite der Stadtverwaltung seien die einzelnen Verfahrensschritte erläutert und weitere Informationen verfügbar.

"Schon der Zeitablauf zeigt, mit welchen Mitteln hier gearbeitet wird", so die Grünen. "Am 4. September teilten die Initiatoren des Bürgerentscheids dem Bürgermeister mit, dass die Unterschriftensammlung erfolgreich abgeschlossen sei, und vereinbarten mit ihm einen Übergabetermin für die Unterschriften. Erst zwei Tage später, am 6. September, verfasste die Untere Naturschutzbehörde die Bescheide an die privaten Einwender, die vorher über fünf Monate schlicht ignoriert worden waren. Man spürt richtig, wie zwischen dem 4. und 6. September die Telefondrähte zwischen Stadt und Kreis heiß gelaufen sind, um einen Weg zu finden, wie das Bürgerbegehren ,entsorgt' werden kann. Die Bescheide der Unteren Naturschutzbehörde wurden erst erstellt, als das Bürgerbegehren de facto positiv abgeschlossen war. Damit jetzt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu begründen, halten wir juristisch für ganz dünnes Eis", erklären die Grünen.

Aktionskreis und Verein "Rettet die alte Eiche" hoffen indes, dass noch einmal viele Bürger zur Ratssitzung kommen werden, um "allein durch ihre Anwesenheit zu zeigen, dass sie nach wie vor für den Erhalt der alten Eiche sind."

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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