Bundesweite Schwerpunktprüfung
Einsatz vom Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung prüfte der Zoll die Taxi- und Mietwagenbranche im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. | Foto: Zoll, Archivbild
  • Im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung prüfte der Zoll die Taxi- und Mietwagenbranche im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Die Zöllner des Hauptzollamts Duisburg waren mit rund 50 Bediensteten in Essen, Oberhausen und Duisburg im Einsatz und überprüften 131 Personen von 97 Unternehmen.

Dabei stellten sie unter anderem Anhaltspunkte auf folgende Verstöße fest:
- in 16 Fällen Leistungsmissbrauch
- in 13 Fällen Beitragsvorenthaltung und -veruntreuung
- in 12 Fällen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- in 3 Fällen illegale Ausländerbeschäftigung und illegaler Aufenthalt

Parallel fanden auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Unternehmen statt. Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Duisburg dauern derzeit noch an. Die Zöllner der FKS führten Personenbefragungen durch und prüfen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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