Dezember-Entlastungen
Stadtwerke-Kunden müssen nicht selbst aktiv werden

Die Kunden der Stadtwerke müssen bei den beschlossenen Entlastungen nicht selbst aktiv werden. | Foto: Jonas Schlömer / FUNKE Foto Services
  • Die Kunden der Stadtwerke müssen bei den beschlossenen Entlastungen nicht selbst aktiv werden.
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In der Energiepreiskrise greifen im Dezember weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für alle Verbraucher mit einem Erdgasbelieferungsvertrag.

Die Regelung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sieht vor, dass die Dezember-Abschlagszahlung reduziert wird um den Betrag einer Soforthilfe, die der Staat nahezu allen Gaskunden unabhängig von ihrem Belieferungsvertrag gewährt. Dabei wird es keine direkte Zahlung des Staates an die Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Energieversorger und dem Staat. Die Höhe der Soforthilfe wird für alle Kunden individuell berechnet und auf der Dezember-Abrechnung gutgeschrieben. Alle Kunden der Stadtwerke Duisburg werden in diesen Tagen schriftlich über ihre individuelle Soforthilfe informiert. Die Kunden müssen nicht selbst aktiv werden. Die Soforthilfe wird automatisch mit ihrem Kundenkonto verrechnet.
Dabei muss die Höhe der Soforthilfe nicht der Höhe des Dezember-Abschlages entsprechen. Der Gesetzgeber hat zur Berechnung der Höhe der Soforthilfe eine Formel entwickelt, die Preisfaktoren und prognostizierte Verbräuche der Kundinnen und Kunden berücksichtigt. Der im September bekannte Jahresverbrauch wird auf einen Monat heruntergebrochen (31/365) und mit den am 1. Dezember gültigen Preisbestandteilen multipliziert. Den Jahresverbrauch bestimmen die Stadtwerke Duisburg entweder nach der letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder alternativ nach dem zu Vertragsbeginn veranschlagten Jahresverbrauch.
Bei Kunden der Stadtwerke Duisburg, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Einzug im Dezember um die Höhe der Soforthilfe reduziert. Kunden, die ihre monatlichen Abschläge überweisen und entsprechend reduzieren möchten, erhalten eine Information, wie hoch der zu überweisende Restbetrag ist und in welcher Höhe ihnen eine Soforthilfe gewährt wird.
Mieter von mit Erdgas beheizten Wohnungen, die aber in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Duisburg stehen, sollen ihre Entlastung über die Nebenkosten erhalten. Die Stadtwerke Duisburg geben die Soforthilfe an die Vermieter weiter.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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