Keine Sitzbank/Müllbehälter am Schiffsanleger der Weiße Flotte Zweigertbrücke

Am 06.11.2023 habe ich meine Bürgeranfrage (Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW) Aufstellung einer Sitzbank am Anleger Weiße Flotte Zweigertbrücke, sowie die Aufstellung eines Müllbehälters am Anleger Zweigertbrücke eingereicht.

Der Ausschussvorsitzende teilte in der Sitzung am 14.11.2023 mit, dass der Petent die Aufstellung einer Sitzbank sowie eines Müllbehälters am Anleger der Weißen Flotte Zweigertbrücke anrege. Da er seine Eingabe zuvor auch an die Bezirksvertretung (BV) V gerichtet habe, sei sie dort bereits in der Sitzung am 24.10.2023 behandelt worden. Der BV stand hierzu Stellungnahmen des Fachbereichs Grün und Gruga zur Verfügung, die den Ausschussmitgliedern vorliegen. Danach sei das Einbringen einer Bank an oder auf dem Deich nicht gestattet. Des Weiteren seien die Wege dem Wasser- und Schifffahrtsamt zugeordnet und dürften als Betriebsweg nicht behindert werden. Über diese müsste Pflege-, Reparaturarbeiten oder für den Notfall jederzeit Zugang zum Wasser möglich sein. Er sieht daher keinen Handlungsbedarf des Ausschusses und regt an, von einer Behandlung in diesem Ausschuss abzusehen. (Quelle: RIS Essen)

Anmerkung: In der BV V behandelt worden ist gut. Lediglich nur zur Kenntnis genommen.

Denis Gollan: Leider haben unsere älteren Mitbürger (u.a. mit Gehbehinderung) weiterhin keinerlei Möglichkeiten sich am Schiffsanleger ordentlich hinzusetzen, um auf die „Weiße Flotte“ zu warten. Gerade der Anlieger Zweigertbrücke wird von vielen Menschen für die Linienfahrten, Kanalrundfahrten, sowie die Fünf-Schleusen Fahrt zum Baldeneysee sehr gut genutzt.

Autor:

Denis Gollan aus Essen-Nord

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