Corona: Neue Regeln für Isolation und Quarantäne
Freitesten ab Tag fünf

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Mittwoch die neuen Regeln für Isolation und Quarantäne von Covid-Infizierten vorgestellt. Foto: Land NRW
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Nach einer Corona-Infektion kann man sich in NRW ab dem fünften Tag freitesten. Das sieht eine neue Regel vor, die am Donnerstag, 5. Mai, in Kraft tritt. Das neue Regelwerk für Quarantäne und Isolation stellte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch vor.

Mit der neuen Verordnung folgt NRW Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Dabei  werden die Isolierungszeiten für infizierte Personen verkürzt: War bisher die Freitestung erst am siebten Tag möglich, kann die Isolierung nun bereits zwei Tage früher durch einen negativen Test beendet werden. Dazu ist ein offizieller Test erforderlich (Bürgertestung oder PCR-Test). Ohne Freitestung endet die Isolierung weiter automatisch nach zehn Tagen.

Strenger als in anderen Ländern

Damit ist die Regel in NRW strenger als in anderen Bundesländern, wo das Freitesten lediglich "dringend empfohlen" wird. So schlägt es auch das RKI vor. Das Festhalten an der Testpflicht begründet Laumann so:  "Das halte ich für den Schutz von vulnerablen Personen  weiterhin für geboten – insbesondere vor der Wiederaufnahme einer Tätigkeit in vulnerablen Einrichtungen.“ 

Isolierung bei einer Infektion

Wer selbst infiziert ist, muss sich weiter auch ohne gesonderte Anordnung zehn Tage isolieren.
Die Zeit zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder dem Bekanntwerden des Testergebnisses. Positiv getestete Personen müssen – wie bisher - enge Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich über die Infektion informieren.

Regeln für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen

Auch hier gelten die allgemeinen Regeln, außerdem ein Tätigkeitsverbot. Vor Wiederaufnahme der Arbeit müssen Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und dem Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegen (Coronaschnelltest, PCR-Test oder PCR-Test mit Ct-Wert über 30).

Was ist mit Kontaktpersonen?

Die  Absonderungspflicht (Quarantäne) für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen entfällt. Auch wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss nicht mehr automatisch in Quarantäne. Diese Personen sollten aber Kontakte über einen Zeitraum von fünf Tagen reduzieren, möglichst im Homeoffice arbeiten und bei Begegnungen eine medizinische Maske tragen.

Autor:

Martin Dubois aus Essen-Süd

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