Gegen Urteil zu Dieselfahrverboten
Land legt Berufung ein

Oberbürgermeister Thomas Kufen. | Copyright: Ralf Schultheiß
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Am Donnerstag, 20. Dezember, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen eingelegt.
Oberbürgermeister Thomas Kufen begrüßt diese Entscheidung: "Eine Verhältnismäßigkeit der richterlichen Entscheidung ist aus meiner Sicht nicht gegeben."
Von möglichen Fahrverboten wären allein in Essen rund 65.000 Dieselfahrzeuge und 16.600 Benzinfahrzeuge sowie 110.000 tägliche Einpendler und rund 90.000 Auspendler aus Essen betroffen, hieß es. In der Begründung geht man auch darauf ein, dass man in den letzten Jahren in Essen  viel getan hätte. "Die Grenzwerte für Feinstaub werden seit 2012 eingehalten. Die Planungen in der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans West sehen vor, dass in Essen die Grenzwerte für Stickoxide in 2020 bis auf zwei Stellen eingehalten werden." 
Auch verweist man auf die Maßnahmen, die Essen als Lead-City durchführen werde und auf den "Fonds für nachhaltige Mobilität der Stadt" der Bundesregierung, an dem man sich beteilige.

Ob die Begründungen ausreichen, wird sich zeigen. Letztendlich wird von städtischer Seite immer so argumentiert, dass Fahrverbote als Einzelmaßnahmen keine Verbesserung bringen. Das hatte sogar eine Studie ergeben, die aus Bundesfördermitteln bezahlt wurde. 

Aber auch die Kritik der Linken wirft kein gutes Licht auf die politische kommunale Situation. Die Linke kritisiert die GroKo in der Stadt als Bremse.  So  hätten CDU und SPD eigene Busspuren auf Ausfallstraßen wie der Gladbecker oder der Alfredstraße abgelehnt. „Sobald Bus, Bahn und Radverkehr gegenüber dem Autoverkehrs begünstigt werden sollen, tritt die GroKo auf die Bremse“, so Wolfgang Freye. „So wird das nichts mit der Verkehrswende, die wir dringend brauchen.“

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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