Wenn Kinder von Fremden angesprochen werden
Polizei hat Empfehlungen für Eltern und Lehrer

Die Leitstelle der Polizei. | Foto: Polizei

Wenn davon zu hören ist, dass Kinder von Fremden angesprochen werden, verbreitet sich die Nachricht wie ein Lauffeuer in sozialen Medien, wie zuletzt bei dem Vorfall in Velbert Ende Februar.
Auch die Polizei Gütersloh berichtete über zwei Fälle im November und Dezember, in denen sie aber festgestellt hat, dass Alltagssituationen möglicherweise fehl interpretiert worden sind. Viele Polizeidienststellen geben Empfehlungen, wie Eltern sich verhalten sollen. Die Gütersloher tun dies sehr ausführlich. Sie geben Verhaltenstipps für Eltern (und Lehrer) für den Fall, wenn ein Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

Zitiert aus dem Polizeibericht, heißt es:
- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.
- Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
- Glauben Sie Ihrem Kind.
- Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren".
- Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
- Machen Sie keine Vorhaltungen (... aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...).
- Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die
Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden
können.
- Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige
Stunden zurückliegt.
- Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind
detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur
Täterbeschreibung erforderlich.

Auch für die Frage, wie Eltern ihre Kinder auf solche Situationen vorbereiten können, ohne ihnen Angst zu machen, hat die Polizei Empfehlungen zusammen gestellt:  

Zitat:
Die Empfehlungen der Polizei basieren auf den Erfahrungen, dass für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht.

- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf,
wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es
sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: "Keiner darf etwas von
dir verlangen, was du nicht möchtest!"
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf,
über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre
Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder
ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen
zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren
Gefühlen vertrauen zu können.
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich
verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
- Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder
wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts
anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der
sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen
anspricht ("Der kennt mich doch").
- Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen
verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen,
um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
- Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe
braucht.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall
Hilfe holen kann.
- Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem
Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von
jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die
Polizei rufen kann.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit
verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich
aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie
Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen
ein, denn das Kind lernt "am Modell"! Erklären Sie dem Kind,
wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen,
wo es Sie erreichen kann.
- Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern
zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule
oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.
Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.
Die Regel gilt: "Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand
sonst!"
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie
z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein
Fahrzeug herantreten.

(Polizeibericht vom 18.12.2018 – 08:55)

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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