Radfahrer,Kind,Unfall,Dummheit, Fahrradfüherschein
Unwissenheit oder .....

Wieder einmal gesehen in Dülmen.
Eine junge Frau mit E-Bike und ein Kind im Kindersitz auf dem Gepäckträger. Sie fuhr auf dem Bürgersteig und wollte fahrend über den Zebrastreifen auf die andere Straßenseite. Ohne Rücksicht
auf den fahrenden Autoverkehr fuhr sie auf den Zebrastreifen obwohl sie keine Vorfahrt hatte.
Der Autofahrer musste eine Notbremsung durchführen, damit  er sie nicht anfuhr. Sie schimpfte laut und fuhr einfach weiter. War es Unwissenheit von der Radfahrerin oder Dummheit. Wie kann man ein Kind solcher Gefahr aussetzen.
Es ist zwar auch erlaubt, als Radfahrer über den Fußgängerüberweg zu fahren,  dann haben sie aber keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls warten und die Fahrzeuge auf der Straße vorbeilassen müssen, ehe Sie selbst über  den Zebrastreifen fahren dürfen.
Teilquelle: Bussgeldkatalog.de

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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