Windkraft,Netznutzun,Strompreis,überhöht,Geld
Geisterstrom

Wenn Windkraftanlagen abgeregelt oder Wechselrichter bei Solaranlagen wegen Netzüberlastung abgeschaltet werden, entsteht  eine sogannte Ausfallarbeit. Für diese ( nicht produzierte Energie ) erhält der Anlagenbetreiber eine finanzielle Entschädigung in der Höhe, als wenn die Anlagen weiterlaufen würden. Obwohl kein Strom fließt, kassiert er ab.
Diese Gelder werden Stromkunden über die Netznutzungsentgelte in Rechnung gestellt. Das ist  der Regierung seit Jahren bekannt. Bereits heute werden schon Millionen Euro für Geisterstrom ausgegeben.

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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