Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten im Kreis Kleve erhöhen / Änderungen gelten erstmals für Zeitraum 2021
Kreis Kleve: Mieterstrom und Windkraftausbau werden steuerlich gefördert

Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Dies teilt Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve, mit. | Foto: LK-Archiv / hochgeladen von Siegfried Schönfeld
  • Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Dies teilt Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve, mit.
  • Foto: LK-Archiv / hochgeladen von Siegfried Schönfeld
  • hochgeladen von Helena Pieper

Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Dies teilt Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve, mit.

„Wir setzen einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden“, so Barbara Hendricks.

Vor allem der Gebäudebereich habe sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft, wie die im März vorgelegte Klimabilanz nochmals verdeutlicht habe, erläutert die ehemalige Bundesumweltministerin.

Mieteinnahmen nicht gefährden

Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit.
Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom – verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Zugunsten der Standortkommunen

„Im Kreis Kleve gehören Windkraftanlagen zum Landschaftsbild dazu. Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, müssen stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber beteiligt werden – so können wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort erhöhen. Darum ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen“, so Barbara Hendricks. „Wir haben lange mit der Unionsfraktion um diese Verbesserungen ringen müssen und uns schließlich durchgesetzt.“ Die Änderungen gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2021.

Weitere Verbesserungen stehen an

Die Regelungen wurden kürzlich vom Bundestag beschlossen und dienen der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. „Auch hier stehen noch bis zum Ende der Legislaturperiode weitere Verbesserungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien an. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir das den Unionsabgeordneten noch abringen“, so Barbara Hendricks abschließend.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.