"Meerbecker Bauverkehrsdrama" aktuell - Anwohner und Verwaltung einig: EVONIK muss handeln!

Dieser Brummi-Fahrer kennt die Maße seines Brummis nicht - Alltag in Meerbeck-Ost trotz 2.50 m-Durchfahrtsverbot
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Seit Monaten setzt sich die Anwohnerinitiative Meerbeck-Ost/Hochstraß in Kooperation mit dem Tiefbauamt der Stadt Moers dafür ein, dass der Bauverkehr zu dem Großprojekt der EVONIK-Wohnen GmbH "Wohnpark Meerbeck-Ost / Planetensiedlung" nicht mehr durch das Wohngebiet fährt. Die Bautätigkeiten werden nicht vor 2019 beendet sein. Wie hier im Lokalkompass schon ausführlich berichtet, wurde im Städtebaulichen Vertrag von 2003 eine eigens errichtete Baustraße festgeschrieben und EVONIK verpflichtet diese zu nutzen. Leider hat sich in den letzten 7 Jahren kaum eine Baufirma daran gehalten, da sie u.a. auch von EVONIK weder informiert, noch dazu angehalten wurden. Die Belästigung durch Lärm, Staub, Imissionen und rücksichtslose Fahrweise nervte schon lange die Anwohner zwischen Bismarck-, Römer- und Westerbruchstraße. Seit Mitte April diesen Jahres wurden auf Anregung der Anwohnerinitiative vom Tiefbauamt um den Amtsleiter Lutz Hormes zahlreiche Maßnahmen zur Unterbindung des Bauverkehrs im Wohngebiet umgesetzt.

Immer wieder wenn ein Ende des inzwischen für die direkten Anwohner gefühlten Dramas durch eine weitere Maßnahmenumsetzung (deutliche Beschilderung zur Baustraße, Verengungen, Verringerung der Höchstgeschwindigkeit, etc.) in Sicht schien, wurden diese umgangen oder sogar zerstört. Trotz Unterstützung vieler Fraktionen des Rates der Stadt Moers, der lokalen Presse und des WDR's gibt es bis heute keine Ruhe im Wohngebiet, da der Bauverkehr teilweise immer noch über das bewohnte Gebiet anfährt. Aktuell wird vor einer Verengung unweit des aktuellen Bauabschnitts gehalten und die Zufahrten der Anwohner verstellt, während in aller Ruhe abgeladen wird. Wie auf den Fotos sichtbar, versuchte in dieser Woche an einer anderen Verengung ein dicker Brummi durchzufahren.

Polizei und Ordnungsamt sind inzwischen temporär im Einsatz, um diesem ungewünschten Treiben ein Ende zu setzen. Die Anwohnerschaft unterstützt mit Protokollen, Fotos und Privatanzeigen. Aber dieses geht nur gegen die Angestellten der Zulieferer, Baufirmen und Gewerke. EVONIK als Auftraggeber beteiligt sich bis jetzt nicht durch eigenen personellen Einsatz und konkrete Handlungsanweisungen an die beauftragten Firmen. In einer Stellungnahme der EVONIK von Dr. Stephan Schmidt (Bereichsleiter Kommunikation und Geschäftsführungsbüro) an den WDR zum Beitrag in der Lokalzeit Duisburg am 19.11. heißt es: "Die Evonik Wohnen GmbH errichtet im Rahmen ihres Bauträgergeschäftes in Moers-Meerbeck in mehreren Bauabschnitten insgesamt rund 450 Einfamilienhäuser. Bislang wurden bereits rund 200 Häuser errichtet und vermarktet. Wie bei allen ihren Bauvorhaben ist die Evonik Wohnen GmbH darum bemüht, während der Bauphase die Unannehmlichkeiten für die Bewohner so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch für den LKW-Baustellenverkehr, das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsführung. ..."

Wenn in einem Arbeitszeugnis der Passus "darum bemüht" auftaucht, gibt das Aufschluss über die mangelnde Arbeitseinstellung des Arbeitnehmers. EVONIK umschreibt ihre Haltung sehr moderat damit. Diese tatenlose Haltung der EVONIK wird von der Anwohnerinitiative um ihren Sprecher Christian Voigt nicht akzeptiert, da Steuergelder aufgewendet wurden um die Nichttätigkeit des Verursachers zu beheben.

Die aktuelle Kommunikation und Kooperation zwischen der Anwohnerschaft und dem Tiefbauamt läuft derzeitig positiv auf Hochtouren, um auch für weitere Bauabschnitte in den nächsten 9 Jahren perspektivisch zu handeln und die Nutzung der Baustraße zu manifestieren. Man war sich auch beim letzten Telefonat am Anfang dieser Woche einig, dass nun EVONIK am Zuge ist und jeder Verstoß gegen den Städtebaulichen Vertrag zur Sprache gebracht werden muß.

Zur Verdeutlichung des aktuellen Standes hier nun der Schriftverkehr seit dem WDR-Beitrag in der Rubrik "So nicht!":

24.11.2010 von Herrn Hormes (Tiefbauamt) an die Anwohnerinitiative

"... Wie zuletzt im Rahmen der Fernsehberichterstattung feststellbar, reichen die bisher getroffenen Maßnahmen nicht aus. Insofern habe ich deutlich gemacht, dass zur Durchsetzung der bestehenden Verbotsregelungen Kontrollen unerläßlich sind. ...

Den vorliegenden Hinweisen entsprechend habe ich Kontakt mit den Städtischen Betrieben Moers (sbm) AöR aufgenommen und nochmals die Problematik bei der Einfahrt in den gesperrten Bereich erörtert. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, dass die Mitarbeiter der sbm nach der Durchfahrt die herausgenommenen Absperrpfosten wieder einsetzen, um die Einfahrt unberechtigter Kraftfahrzeuge zu unterbinden. Das ordnungsgemäße Einsetzen der Poller wird durch meinen Außendienst stichprobenartig überprüft.

Wie schon zurückliegend erfolgt, soll die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen fortgesetzt werden, ... . ... städtische Geschwindigkeitsdisplay wiederholt zum Einsatz kommen ... .

Hinsichtlich der immer wieder feststellbaren latenten Gefahrenquellen, die durch ungesicherte Bodenlager hervorgerufen werden können, wurde der Bauträger noch in der letzten Woche aufgefordert, tätig zu werden. ... (Anmerkung Ch. Voigt: Kontrolle und Sicherung der Absperrzäune wurde am 17.12. durchgeführt!!) ... Ebenso wurden und werden durch mich eingehende Hinweise auf unzureichend abgesicherte private Bauvorhaben an die Kollegen der Bauordnung weitergegeben, die dann ihrerseits auf den Bauherrn zugehen.

Zudem ist für die nächste Woche ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der EVONIK geplant, bei dem wir -auf der Basis der aktuellen Erfahrungen- Verfahrensweisen erläutern wollen, die mit Blick auf künftige Bauabschnitte zu einer insgesamt höheren Verträglichkeit und Zielerreichungführen sollen. ...

(Ausführliche weitere Darstellung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Anwohner!!) ... "

Presseinfo vom 3.12. siehe
http://www.lokalkompass.de/moers/politik/pressestelle-stadt-moers-kontrollen-in-meerbeck-ost-durch-polizei-und-stadt-d29847.html

3.12. von Anwohnerinitiative an Verwaltung, BM und Fraktionen

Sehr geehrter Herr Wusthoff,
sehr geehrter Herr Hormes,
sehr geehrter Herr Janczyk, sehr geehrter Herr Schröder,

im Namen vieler Anwohner im Wohngebiet zwischen Bismarck-, Römer- und Westerbruchstraße darf ich mich herzlich für die ausführliche Stellungnahme und Beschreibung vom 24.11. d.J. durch Herrn Hormes und die heutige Presseinfo über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bedanken.

Wie Sie auch aus der Vergangenheit wissen, werden wir diese positive Kooperation auch weiterhin konstruktiv-kritisch und kreativ unterstützen, da es um das Wohl der Bürger und vor allem ihrer Kinder unseres ca. 1700 Haushalte umfassenden Wohngebiets geht. Wie von Ihnen beschrieben, werden wir auch weiterhin alle Nachbarn nach ihren Möglichkeiten motivieren, Missstände im Neubaugebiet zu benennen, zu protokollieren, zu fotografieren, ggf. anzuzeigen und unverzüglich an Herrn Hormes weiter zuleiten.

Aktuell möchten wir Ihnen die Zerstörung eines 2. Pollers an der Verengung Planetenstraße/Hattropstraße benennen und hoffen auf die baldige Wiederherstellung und entsprechende Rückmeldung.

Da in der Vergangenheit leider die ein oder andere Rückmeldung Ihrerseits zu den vielen positiven Maßnahmenumsetzungen nicht erfolgt ist, bitten wir für die Zukunft um Irritationen zu vermeiden, um eine kurze Mitteilung des Eingangs, so wie der zu erwartenden Bearbeitungsdauer der diversen Meldungen der einzelnen Anwohner bzw. unserer Initiative. Ebenso würden wir uns über eine Rückmeldung zur vollendeten Bearbeitung freuen.

Unser Vorschlag zusätzlich zur Verdeutlichung der Notwendigkeit der kippbaren Absperrpoller ein Hinweisschild „Rettungsweg freihalten“, so wie die versprochene Geschwindigkeitsbeschilderung „20 km/h“ auf der Planetenstraße links und rechts der Bauverkehrsstraße aufzustellen, fand bisher keine Beachtung. Die von Herrn Kleinert durch Fotos festgehaltenen (und Ihnen auch vorliegenden) Situationen am Absperrpoller Kometenstraße werden sich zwar wahrscheinlich nach Abschluss des diesjährigen Bauabschnittes entzerren, zeigt aber auch, was wir zukünftig bei den nächsten Bauabschnitten an den anderen 5 Pollern erwarten können. Da im Falle eines Rettungseinsatzes jede Sekunde zählt, besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Des weiteren bitten wir auch nochmal zu überdenken, ob ein komplettes LKW-Verbot durch das Aufstellen entsprechender Schilder an allen ins Wohngebiet führenden Straßen umsetzbar ist, da der Beamte der Polizei Herr Heimings gegenüber einem Nachbarn erwähnte, dass er lediglich im beschilderten Bereich der Kometenstraße eindeutig gegen den Bauverkehr handeln könnte.

Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven und kooperativen Dialog und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Christian Voigt
Für die Anwohnerinitiative Meerbeck-Ost/Hochstraß

10.12. Lutz Hormes an Anwohnerinitiatve

Sehr geehrter Herr Voigt,

der von Ihnen angezeigte beschädigte Poller wird kurzfristig wieder erneuert. Hinsichtlich meines Vorschlages, festzustellende Verstöße aufzugreifen und zur Anzeige zu bringen, möchte ich Ihnen in der nächsten Woche noch nähere Angaben zukommen lassen, wie die Mitwirkung durch die Anwohnerschaft unterstützt werden kann. Der von Ihnen neuerlich ins Gesprch gebrachte Vorschlag, die Engstellen zustzlich mit dem Hinweis "Rettungsweg freihalten" zu beschildern, werde ich an die Kollegen der Feuerwehr weiterleiten. Wie ich zurückliegend schon erläutert hatte, wurde bis dato ein solches Erfordernis nicht gesehen. Die Überprfung der 20 km/h Beschilderung innerhalb der Baustraßenabschnitte wurde in dieser Woche veranlasst. Hierbei dürfte es sich jedoch nur noch um wenige Stellen handeln, ansonsten bereits dieselbe fast vollständig installiert worden ist.

Auf eine flächendeckende LKW-Verbotsbeschilderung ist die Verwaltung in der Ihnen bekannten Vorlage für den Stadtentwicklungsausschuss bereits eingegangen. Ich halte ein solches Verbot nach wie vor nicht für zielführend, da im Falle eines Verzichtes auf den Anliegerverkehr der gesamte Wohnsiedlungsbereich (mit Ausnahme des Versorgungsverkehrs) quasi zur LKW-freien Zone erklärt würde, somit sämtliche privaten Anlieferungen nicht durchgeführt werden könnten. Im Falle eines flächendeckenden LKW-Verbots in Verbindung mit einer "Anlieger frei" - Beschilderung hingegen gingen die Ahndungsmöglichkeiten der Polizei nahezu gegen Null.

Sie sehen mit abschließend bitte nach, dass ich Ihrem Wunsch, jede Mail zunächst als eingehend zu quittieren und dann zu beantworten, nicht entsprechen kann. Stattdessen bin ich wie bisher bemüht, diese möglichst umgehend zu beantworten.

Mit freundlichem Gruß
Lutz Hormes

17.12. Lutz Hormes an Anwohnerinitiatve

Sehr geehrter Herr Voigt,

wie Ihnen zugesagt, komme ich im Nachgang zu meiner Mail vom 10.12.2010 auf die Thematik der Feststellung von verkehrswidrigem Verhalten zurück. In der Anlage übersende ich Ihnen einen Anzeigen-Vordruck als "Geschmacksmuster", der alle maßgeblichen Inhalte für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit enthält.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es im Rahmen einer stichhaltigen Beweisführung wichtig ist, der Anzeige nach Möglichkeit ein Beweisfoto beizufügen.

Gleichzeitig möchte ich darauf verweisen, dass derjenige, der eine Privatanzeige erstattet, auch als Zeuge in einem evtl. gerichtlichen Verfahren zur Verfügung stehen muss, da das eingeleitete Verfahren auf seiner Aussage basiert. Dies kann im Falle von Anzeigen, die den fließenden Verkehr betreffen, als Gerichtsstand auch das Amtsgericht Wesel sein, weil für die Verfolgung dieser Vergehen die Bußgeldstelle des Kreises Wesel zuständig ist.

Die Stadt Moers wird die angezeigten LKW-Parkverstöße, sofern diese auf das ordnungswidrige Einfahren zurückzuführen sind, im Rahmen des rechtlichen Spielraumes (pflichtgemäßes Ermessen) ahnden (Ruhender Verkehr). Sollte stattdessen ausschließlich ein ordnungswidriges Einfahren beobachtet werden können (Fließender Verkehr), würden diese Vergehen an die Bußgeldstelle des Kreises Wesel weitergeleitet werden, könnten jedoch auch durch den jeweiligen Anwohner direkt dort vorgetragen werden.

Dabei steht es dem Kreis Wesel als verfolgender Behörde im Rahmen des Opportunitätsprinzips frei, ob eine Verfolgung angezeigt ist oder diese unterbleibt.

Mit freundlichen Gruß
Lutz Hormes

Autor:

Christian Voigt aus Moers

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