Bürgerbegehren gegen Ratsbeschluss

Ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss zur weiteren Zusammenarbeit mit RWE.
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Streit um die Beibehaltung der Gesellschafterstrukturen beim Mülheimer Energiedienstleister medl

Die „medl GmbH“ steht für Energie. Die Gesellschafteranteile in Höhe von 49 Prozent werden 20 Jahre nach medl-Gründung vorübergehend frei. Daher stand nun die Rats-Entscheidung über die zukünftige Zusammensetzung der Gesellschafterstrukturen beim Mülheimer Energiedienstleister an.

Dabei ging es um die Frage, ob RWE Deutschland weiterhin mit 49 Prozent an dem Unternehmen beteiligt bleiben soll. Falls nicht, wie der Rückkauf von Anteilen durch die Stadt bewerkstelligt werden könnte. Die Gründung der medl im Jahr 1997 wurde vom Bundeskartellamt unter der Auflage genehmigte, dass RWE nach 20 Jahren als Gesellschafter der medl zunächst einmal ausscheidet. Für einen weiteren Verbleib bedarf es dann eines neuen Genehmigungsverfahrens. Wieder gäbe es eine Laufzeit von 20 Jahren.

Finanzielle Auswirkungen

Die Stadt hätte also kurzfristig die Möglichkeit, den Geschäftsanteil des RWE zu übernehmen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Politik und Verwaltung, stellte nun im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung mögliche Szenarios und ihre finanziellen Auswirkungen vor. Ein Aspekt: Erstmals werden Städte, die RWE-Aktienpakete halten, 2016 keine Dividende ausbezahlt bekommen. Dies könnte auch 2017 so bleiben, das musste auch Stadtkämmerer Uwe Bonan zähneknirschend in seinen Haushaltsentwurf einrechnen. Das und der seit Jahren sinkende Kurs der RWE-Aktie, die zu Spitzenzeiten mehr als 100 Euro wert war, führen zum Beispiel in Bochum dazu, dass diese Aktien nun verkauft werden.

Bürgergenossenschaft

Genau in dieses Spannungsfeld grätscht die neu gegründete „Bürgerenergiegenossenschaft Ruhr-West eG“. Sie möchte die RWE-Anteile an der medl übernehmen. Der Klimaschutz in Mülheim sei noch weit vom im energetischen Stadtentwicklungsplan formulierten Vorhaben entfernt, die CO2-Emissionen bis 2030 zu halbieren. Mitglied der Genossenschaft kann jeder werden, der mindestens einen Anteil von 250 Euro einzahlt. Unabhängig von der Höhe seiner Einlage hat jedes Mitglied genau eine Stimme. Die Beteiligung der Mülheimer Bürger an der medl habe mehrere Vorteile: „Dann bleibt der Gewinn in der Stadt. Außerdem kann so eine ressourcenschonende Energieerzeugung umgesetzt werden.“

"Keine Alternative"

Anders sieht dies Dieter Wiechering: „Die aktuelle Diskussion um die Zukunft der medl ist weder sachlich noch zielführend.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende sieht keine Alternative zu den Überlegungen, weiterhin mit RWE Deutschland zusammenzuarbeiten: „Die sach- und fachlichen Gründe sprechen eindeutig für RWE. So hat der Konzern in den letzten Jahren beispielsweise auch Entscheidungen der medl mitgetragen, obwohl dadurch Konkurrenzsituationen mit eigenen Geschäftsfeldern entstanden sind. Ich möchte hier nur an den Einstieg der medl in den Stromanbietermarkt erinnern. Auch Investitionen in den Netzausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung sind nicht verhindert worden. Die reflexartige Ablehnung des RWE behinderte einen sachlichen Entscheidungsprozess.“
Die SPD-Fraktion schloss sich daher der Empfehlung von Bezirksregierung und Stadtverwaltung für eine Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsstrukturen an.

Fairer Wettbewerb?

Die Grünen dagegen sehen ein „Aushebeln fairen Wettbewerbs und Nichtbefolgung von Ratsbeschlüssen“. Die durch den Rat aufgetragenen Gespräche der Verwaltung mit interessierten Unternehmen seien gar nicht oder nicht ernsthaft geführt worden. Dies hätten telefonische Recherchen bei Bewerbern zu Tage gefördert. So sei insbesondere seitens der Beteiligungsholding im Gespräch bedeutet worden, dass es für die Stadt ohnehin keine Alternative zum RWE gebe. Weitere, ernsthafte Verhandlungen würden sich so erübrigen. Fraktionssprecher Tim Giesbert: „Ergebnisoffene Gespräche sind das nicht gewesen. Es ging offensichtlich viel mehr darum, mögliche Interessenten abzuschrecken. Diese Gespräche waren Spiegelfechterei.“ Auch die MBI möchte RWE-Aktien verkaufen und wäre für eine Übernahme der RWE-Anteile durch die Stadt.

Bürgerbegehren

Im Rat der Stadt wurde nun - offenkundig mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und dem BAMH - eine Verlängerung der Zusammenarbeit mit RWE beschlossen. Dies möchte ein „Bündnis für Klimaschutz und Energiewende in Mülheim“ nicht hinnehmen, meldet ein Bürgerbegehren an mit der Frage, ob die Gesellschafteranteile der medl komplett in die Hand der Stadt übergehen sollen. Das Bündnis bräuchte Unterschriften von mindestens 5 Prozent der Bürger. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag. Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein und der Rat dennoch nicht einlenken, könnte ein Bürgerentscheid starten. Der wäre bei mindestens zehn Prozent Zustimmung erfolgreich, hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses und kann vor Ablauf von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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