Frage der Woche
Wie weit darf Kunst gehen?

Die Band Rammstein um Frontmann Till Lindemann (Miitte) polarisiert immer wieder. Wurde nun eine Grenze überschritten? | Foto: Jes Larsen
  • Die Band Rammstein um Frontmann Till Lindemann (Miitte) polarisiert immer wieder. Wurde nun eine Grenze überschritten?
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Die Frage nach der künstlerischen Freiheit wurde schon oft diskutiert - nicht zuletzt nach der Vergabe des Echos an die beiden Skandalrapper Kollegah und Farid Bang, deren Texte zum Teil homophob und frauenfeindlich sind. Nun hat die für ihre Provokationen bekannte Band Rammstein mit KZ-Szenen in ihrem Musikvideo zum Song "Deutschland" erneut eine hitzige Debatte losgetreten. Es stellt sich also die Frage: Wie weit darf Kunst gehen?

Am Donnerstag veröffentlichte die Rockband Rammstein das Musikvideo zum Song "Deutschland" und löste eine riesige Debatte aus. Ab Minute 3:48 ist die Band in dem insgesamt fast zehn Minuten langen Video in KZ-Sträflingskleidung zu sehen. Auf der schwarz-weiß gestreiften KZ-Kleidung von Gitarrist Paul Landers prangt ein Judenstern. Doch als wäre das nicht schon genug Provokation, wählte die Band die maximale Provokation. Alle Mitglieder  haben eine Galgenschlinge um den Hals, wie es vor einer Hinrichtung der Fall ist. 

Für die Öffentlichkeit ist das schon jetzt ein riesiger Skandal, zumal es nicht der erste Fehltritt der 1994 gegründeten Band ist. Bereits 1998 provozierten die Jungs mit dem Video zu ihrem Song "Stripped". Zu sehen damals: Szenen aus dem Leni-Riefenstahl-Film über die Olympischen Sommerspiele 1936 in Berlin, in denen das Idealbild des NS-Körpers thematisiert wurde. Regisseurin Leni Riefenstahl galt seit ihrer Propagandafilme für die NSDAP als umstritten. In den Jahren 1933 bis 1935 erhielt sie von Parteichef Adolf Hitler und Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels den Auftrag, die "Reichsparteitagtrilogie" zu drehen.

Band ruderte damals zurück

Später ruderte die Band zurück und entfernte aus dem Video alle verfassungsfeindliche Symbole. Frontmann Till Lindemann erklärte damals, eine Grenze überschritten zu haben. Diese scheint es für ihn 21 Jahre später nicht mehr zu geben. Denn auch der Text des Songs stößt auf Kritik. In der zweiten Strophe heißt es:

"Ich (du hast, du hast, du hast, du hast)
Ich will dich nie verlassen (du weinst, du weinst, du weinst, du weinst)
Man kann dich lieben (du liebst, du liebst, du liebst, du liebst)
Und will dich hassen (du hasst, du hasst, du hasst, du hasst)
Überheblich, überlegen
Übernehmen, übergeben
Überraschen, überfallen
Deutschland, Deutschland über allen"

Kritik wird es in den nächsten Tagen wohl noch reichlich geben. Besonders weil die letzte Zeile der zweiten Strophe stark an die erste Strophe des "Deutschlandliedes" erinnert. 
Die gewünschte Aufmerksamkeit hat Rammstein mit dem Video allerdings trotzdem erreicht. 18 Stunden nach der Veröffentlichung hat das Video knapp 6,7 Millionen Aufrufe auf der Videoplattform YouTube erreicht. Rechtlich gibt es wohl keine Handhabe gegen das Video. Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Doch in dem Video geht es nicht nur um den Holocaust, auch der Kampf der Germanen gegen die Römer (Varusschlacht) und die DDR werden thematisiert. Das Video handelt also die deutsche Geschichte im Schnelldurchlauf ab, wobei das "dritte Reich" immer im Mittelpunkt bleibt. Mit "überraschend übefallen" wird auf den deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 angespielt.

Band stellt sich gegen Nazis

Später im Video distanziert sich die Band von den Nazis. Immer noch in Häftlingskleidung werden die Nazis in dem Video erschossen. Mit der Umarmung zwischen Priestern und Nazis kritisiert die Band zudem das Verhalten der Kirche während des Holocaust. Immer wieder kommt es zu Gegensätzen in dem Video "Deine Liebe ist Fluch und Segen". 

Wir geben unsere Fragen nun an euch, liebe Community, weiter. In unserer Frage der Woche möchten wir von euch wissen: Wie weit darf Kunst gehen? Ab welchem Punkt ist die künstlerische Freiheit überschritten? Was sagt ihr zum Video? Ist das für euch Kunst? Darf man in dieser Form provozieren? 
Wir sind gespannt auf eure Antworten!

Autor:

Christian Schaffeld aus Oberhausen

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