Keine Revision zugelassen
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Nichtzulassung der Revision in drei verwaltungsrechtlichen Verfahren zurückgewiesen. Damit bleiben die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai 2024 rechtskräftig. Die AfD hatte in den Verfahren gegen die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz geklagt, wonach sie selbst sowie ihre mittlerweile aufgelöste Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) unter dem Verdacht...
