Stadt Dortmund prüft, Kita-Beiträge zu erstatten: Info zur aktuellen Lage im Umgang mit dem Coronavirus
Nur wenige Kinder in der Notbetreuung

Viele Dortmunder Einzelhändler, wie hier der Mediamarkt, haben geschlossen und verweisen auf ihr Onlineangebot.  | Foto: Schmitz
  • Viele Dortmunder Einzelhändler, wie hier der Mediamarkt, haben geschlossen und verweisen auf ihr Onlineangebot.
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In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:Oberste Ziele des städtischen Handelns bleiben die Unterbrechung von Infektionsketten sowie die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. In diesem Sinne gelten ab morgen verschiedene weitere Maßnahmen. Diese enthält die städtische Allgemeinverfügung, die heute Nacht ab 0.00 Uhr gelten wird.
Die Allgemeinverfügung basiert auf der „Fortschreibung der Erlasse am 15. Und 17. März zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18. März 2020“ des Landes NRW, deren Endfassung das Land gestern Nacht, 17. März., gegen 23 Uhr auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
Neu geregelt wird hier unter anderem, dass Restaurants und Speisegaststätten lediglich zwischen 6 und 15 Uhr geöffnet sein dürfen, Spiel- und Bolzplätze geschlossen werden.
Zudem sind Versammlungen auch zur Religionsausübung verboten. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

Einzelhändler schließen

Detaillierte Regelungen betreffen Läden und Geschäfte. Hier heißt es: „Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.“ Ausgenommen davon sind Einzelhandelsbetreibende folgender Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Ausgenommen sind zudem auch der Großhandel, Dienstleister und Handwerker.
Der Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist nur gestattet, wenn sich dort die zuvor aufgeführten Geschäfte befinden, so dass der Zugang dorthin möglich ist.

Geschäfte können sonntags öffnen

Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr - außer Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag – ist Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels gestattet.
Darüber hinaus bleiben ab morgen auch alle Jugendfreizeitstätten geschlossen. Auch der Hoesch-Park ist ab morgen, 19. März, geschlossen.
Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass der Publikumsverkehr grundsätzlich neu strukturiert wird, um ihn auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren:

Bürgerdienste nur für Dringendes erreichbar

Die Bürgerdienste bleiben ab morgen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Bereits vereinbarte Termine entfallen. Nur für dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten sind die Bürgerdienste weiterhin erreichbar:
Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten: buergerdienste@stadtdo.de,
Einwohnermeldeangelegenheiten: (0231) 50-29831 und 50-29837
Kraftfahrzeugangelegenheiten: (0231) 50-29834
Standesamt: standesamt@stadtdo.de, urkundenstelle@stadtdo.de
Fahrerlaubnisangelegenheiten: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de, (0231) 50-26555

Weitere Informationen gibt es online unter Bürgerdienste.

Ordnungsamt für Publikum geschlossen

Auch das Ordnungsamt ist ab morgen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Bereits vereinbarte Termine finden noch statt. Allerdings gilt ein Zutrittsverbot für Besucher, die grippeähnliche Symptome haben, Kontakt mit infizierten Personen hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Das Ordnungsamt arbeitet daran, das gesamte Aufgabenspektrum auch ohne persönlichen Kontakt in vollem Umfang weiter zur Verfügung zu stellen. Es bittet allerdings darum, sich nur in notwendigen Fällen per E-Mail, per Post oder telefonisch zu melden.
Ausländerbehörde: (0231) 50-27 132, auslaenderangelegenheiten@stadtdo.de
Verkehrsüberwachung: (0231) 50-12 006, E-Mail: verkehrsueberwachung@stadtdo.de
Gewerbeabteilung: (0231) 50-22 841/ 24 009, gewerbe@stadtdo.de
Alle weiteren Kontaktdaten und Postfächer des Ordnungsamtes wie ordnungsamt@stadtdo.de bleiben bestehen und werden weiterhin bearbeitet.

Nur Wenige Kinder in Notbetreuung 

Auch am zweiten Tag der Notbetreuung waren gestern nur wenige Kinder in den Schulen und den Kindertageseinrichtungen sowie bei Kindertagespflegepersonen anwesend. Für die Betreuung der Kinder war also in allen Fällen gut gesorgt. In einer zurzeit noch täglichen Telefonkonferenz der Dezernentin für Schule und Jugend mit Schulleitungen und den Trägern von Kindertageseinrichtungen wird das Lagebild abgeglichen und werden auftretende Probleme bearbeitet. Zur Erstattung der Kita-Beiträge für Eltern, deren Kinder derzeit nicht betreut werden können, will die Stadt Lösungen prüfen, ähnlich, wie beim Kita-Streik, Eltern die Beiträge und das Essensgeld erstatten zu können.
Nähere Informationen zu anderen Fachbereichen der Stadt, wie dem Sozialamt, der Bauaufsicht, dem Wohnungsamt und den Friedhöfen folgen kurzfristig.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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