Oberbürgermeister Thomas Westphal begrüßt das Vorhaben
Stadt Dortmund befürwortet die vom Flughafen beantragte Verlegung der Landeschwelle um 300 Meter

Der Flughafen plant, die Landeschwelle 24 um 300 Meter nach Osten zu verlegen (Archivbild). | Foto: Hans Jürgen Landes / Flughafen Dortmund
  • Der Flughafen plant, die Landeschwelle 24 um 300 Meter nach Osten zu verlegen (Archivbild).
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Die Stadt Dortmund befürwortet - im Grundsatz - die Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 Meter nach Osten. Doch seien weitere Gutachten erforderlich.
 
Der Bezirksregierung Münster (BR Münster) liegt ein Antrag des Flughafens Dortmund zur Verlegung dieser östlich gelegenen Landeschwelle um 300 Meter in Richtung Unna-Massen vor. Hintergrund für diesen Antrag des Airports sind laut Mitteilung der Stadt kürzlich verschärfte Sicherheitsvorkehrungen für Landungen an Flughäfen in Abhängigkeit gewisser Wetterlagen („nicht trockene Piste“).

Als Träger öffentlicher Belange wurde auch die Stadt Dortmund zu diesem Vorhaben von der Luftfahrtbehörde, der Bezirksregierung Münster, um Stellungnahme gebeten. Es handelt sich um eine reguläre Beteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens.

Flughäfen gehören zur Verkehrsinfrastruktur eines Landes – wie Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen. Der Flughafen Dortmund in Wickede war im Jahre 2019 der am stärksten wachsende Flughafen Deutschlands mit einem Passagierwachstum von 19 Prozent. Er sei für Dortmund ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und stelle insbesondere für NRW eine bedeutsame Drehkreuzanbindung an den Verkehrsflughafen München dar. Mit seiner Ausrichtung auf den osteuropäischen Markt habe er sich zudem ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen und eine eigenständige Bedeutung für NRW.

OB Westphal: "Keine bauliche Verlängerung"

Oberbürgermeister Thomas Westphal begrüßt das Vorhaben und führt aus: „Die vorgesehene Verlegung der Landeschwelle verändert nicht den aktuell bestehenden Umfang des Betriebes und es findet auch keine bauliche Verlängerung von Start- und Landebahn statt. Durch die Maßnahme verlängert sich die verfügbare Strecke für die Landung bei nicht trockener Piste. Diese Veränderung dient der Fortsetzung der zugelassenen Verkehre bei Einhaltung der aktuell geltenden Vorschriften der flugbetrieblichen Sicherheit, die Stadt Dortmund steht dem Anliegen des Flughafens Dortmund positiv gegenüber.“

Folgende Aspekte, insbesondere im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen, werden für das weitere Genehmigungsverfahren angemeldet:

Mobilität: Durch den Einsatz des Airbus A321 ceo/neo kann eine größere Anzahl von Passagieren im selben Flugzeug befördert werden. Die Auswirkungen auf die Auslastung der Abfertigungsinfrastruktur sowie etwaige Anpassungsmaßnahmen zugunsten des ÖPNV der Vorfahrtsituation, sind dahingehend zu überprüfen. Das nachhaltige Mobilitätskonzept des Flughafens sollte weiter entwickelt werden.

Umweltaspekte:  Im weiteren Genehmigungsverfahren ist eine detaillierte Plandarstellung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen (u. a. genaue Verortung der Baumaßnahmen, Lage der Ver- und Entsiegelungsmaßnahmen).  Für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens ist eine Artenschutzprüfung der Stufe I erarbeitet worden. Diese ist durch ergänzende Untersuchungen in einigen Punkten zu vertiefen. Durch den Eingriff in eine bestehende Ausgleichsfläche ergeben sich besondere Kompensationserfordernisse. Der Eingriffstatbestand ist im weiteren Genehmigungsverfahren zu quantifizierten und zu bewerten.Für den geplanten geringfügigen Versiegelungsbereich muss der Eingriff in schutzwürdige Böden besonders betrachtet werden. Eine bodenkundliche Baubegleitung ist erforderlich.

Nachdem der Rat der Stadt Dortmund sich mit dem Sachverhalt befasst und darüber befunden hat, wird die Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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