Eingeschränkte Dienste der Stadtverwaltung
Betriebsferien

Über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sind die Dienste der Stadtverwaltung eingeschränkt. | Foto: Archivfoto Hannes Kirchner
  • Über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sind die Dienste der Stadtverwaltung eingeschränkt.
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  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27. Dezember bis einschließlich 2. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben.

Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind an allen Tagen erreichbar. Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am Körnerplatz 1 in Rheinhausen vom 27. bis 30. Dezember ein Notdienst eingerichtet. Die Zentralbibliothek ist von Montag, den 27. Dezember, ab 13 Uhr, bis Donnerstag, 30. Dezember, 19 Uhr, geöffnet. Die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule sowie die Bezirks- und Stadtteilbibliotheken bleiben bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Die Onleihe ist über die Homepage www.stadtbibliothek-duisburg.de erreichbar.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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