Drohnen - Gefahr durch die Piloten ?

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Fast täglich wird in den Medien vor gefährlichen Drohnen gewarnt. So war auch wieder am 19.10.2016 in der Rheinischen Post ein Artikel erschienen, indem der Kollege aus dem Ressort „Wirtschaft“, wieder viel Bekanntes und wenig neue Informationen lieferte.
Immer wieder wird gesagt, dass die Bundesregierung den unbemannten Luftverkehr regeln will. Wenn nur einmal korrekt darüber berichtet würde, welche Regelungen bereits vorliegen, bräuchte keine Panik in der verunsicherten Bevölkerung geschürt werden. Das Video- oder Fotodrohnen über privatem Gelände die Privatsphäre beeinträchtigen und das der Überflug und die evtl. nachfolgenden Aufnahmen der Erlaubnis des entsprechendem Grundstückeigentümers obliegt, ist seit einigen Jahren bekannt. Doch immer wieder wird hierüber berichtet. Für Drohnen ab fünf Kilo Gewicht soll der Führerschein eingeführt werden, also ein Nachweis über notwendige Kenntnisse und eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Das genau dieses liegt schon lange vor. Wer Kopter gewerblich nutzt und/oder Bilder veröffentlicht ( egal ab nur mal eben ein Bild auf Facebook oder ein kleines Filmchen auf YouTube) benötigt schon lange eine Aufstiegsgenehmigung des Landesluftfahrtamtes des entsprechenden Bundeslandes. Diese Genehmigung erhält jedoch nur, wer einen entsprechenden Befähigungsnachweis – also eine Art „Führerschein“- und die entsprechenden Versicherungsnachweise vorlegt. Da dieser Befähigungsnachweis mit erheblichen Kosten verbunden ist und die Versicherungsprämien nicht unbedingt als günstig zu bezeichnen sind, wird es sich jeder Kopterpilot dreimal überlegen, ob er gegen die gelernten und richtigen Bestimmungen verstoßen wird.
Wenn die Spielzeugflieger mit uns Kopterpiloten in jedem Bericht unter einen Hut geworfen werden, ist das auf Dauer nicht mehr gerecht. Unsere teuren Kopter sind oftmals bereits so voreingestellt, dass Starts,Landungen und Flüge im Umkreis von 1500 m von Flugplätzen erst gar nicht möglich sind.
Angeblich wurde erneut am letzten Wochenende eine Drohne in einem geschätzten Abstand von 50 m in der Münchner Einflugschneise gesichtet. Wenn dieses den Tatsachen entspricht, handelt es sich nicht um einen Kopterpilot, sondern um einen Verbrecher, der das dafür vorgesehene bereits bestehende gesetzliche Strafmaß in vollem Umfang spüren sollte. Die Gesetze existieren und alle Regelungen für den unbemannten Flugverkehr liegen den Kopterpiloten vor. Warum wird nun immer wieder über diese, ich nenne sie „Verbrecher“ berichtet? Geisterfahrer, Kinderschänder sind brutale Verbrecher. Sind es aber auch alle Autofahrer und Eltern?

Zudem sind viele Piloten im Bundesverband Copter Piloten (BVCP) organiesiert.

Autor:

Olaf Oberkalkofen aus Duisburg

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