Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Essen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern in einem Eilverfahren (L 8 R 164/12 B ER) eine für die Zeitarbeitsbranche bedeutsame Entscheidung...