450 neue Hinweise sind aus ganz Deutschland bei der Polizei eingegangen
25.000 Euro  Belohnung im Mordfall Martina Möller

Nach der Ausstrahlung bei Aktenzeichen XY sind bei der Polizei im Mordfall Martina Möller  450 neue Hinweise aus ganz Deutschland eingegangen. Die Ermittler werden dem jetzt nachgehen und mit neuster Technik DNA-Spuren suchen. | Foto: LK
  • Nach der Ausstrahlung bei Aktenzeichen XY sind bei der Polizei im Mordfall Martina Möller  450 neue Hinweise aus ganz Deutschland eingegangen. Die Ermittler werden dem jetzt nachgehen und mit neuster Technik DNA-Spuren suchen.
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Die Ermittlungen der Duisburger Mordkommission im Mordfall der damals 10-jährigen Martina Möller aus  Neukirchen-Vluyn im Mai 1986 laufen auf Hochtouren.

Nachdem der Fall des sexuell missbrauchten und strangulierten Mädchens Anfang November in der ZDF-Sendung  Aktenzeichen XY als sogenannter Cold Case ausgestrahlt wurde, sind bei der  Polizei mittlerweile mehr als 450 Hinweise aus ganz Deutschland eingegangen.
„Die Ausstrahlung bei Aktenzeichen XY und die vielen Hinweise haben die Ermittlungen ein ganzes Stück weitergebracht", sagt Arno Eich, Leiter des  zuständigen Kriminalkommissariats für Tötungsdelikte. Eich und sein Team gehen jetzt jedem Hinweis nach und lassen Beweisstücke von damals mit den neusten wissenschaftlichen Methoden nochmals auf DNA-Spuren überprüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft hoffen aber auch auf weitere Zeugenhinweise: „Wir konzentrieren die Suche nach dem Täter jetzt auf den Kreis Wesel und Duisburg -
Hinweise aus diesem Bereich sind für uns momentan von größter Bedeutung", sagt Eich.
Die Staatsanwaltschaft Kleve, Zweigstelle Moers hat für Hinweise, die zur Identifizierung des Täters führen, eine Belohnung von 2.500 Euro ausgelobt.*
Von privater Seite wurde die Belohnung auf 25.000 Euro erhöht.
„Möglicherweise gibt es noch jemanden, der sich uns jetzt anvertrauen will, der bisher aber geschwiegen hat", hofft Arno Eich. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0203 2800 oder in jeder Polizeidienststelle entgegen.

*Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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