Mobile und stationäre Impfangebote
Maskenpflicht in der Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt

Im Stadtgebiet finden weiterhin Sonderimpfaktionen zum Schutz gegen das Coronavirus statt. | Foto: Malteser
  • Im Stadtgebiet finden weiterhin Sonderimpfaktionen zum Schutz gegen das Coronavirus statt.
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  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Die befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21. Dezember.

Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen).

Mobile und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

In der nächsten Woche bietet die Stadt Duisburg an nachstehenden Standorten, jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr, wieder kostenlose Impfungen an:

Montag, 29.11.: Marktplatz Walsum, Kometenplatz, Walsum
Dienstag,30.11.: Marktplatz Rumeln, Dorfstraße, Rumeln
Mittwoch, 01.12.: Marktplatz Wanheimerort, Michaelplatz, Wanheimerort
Donnerstag, 02.12.: Marktplatz Neumühl, Hohenplatz, Neumühl
Freitag, 03.12.: Marktplatz Hochfeld, Trautenstraße, Hochfeld

Neben den mobilen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, impfen zu lassen:

- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, Homberg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, Marxloh
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, Großenbaum
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, Stadtmitte

Hinweise zur Impfung

Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, zweimal Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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