Dezentrale und stationäre Impfangebote
Verlängerung der Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten

Im Impfzelt am Hauptbahnhof in der Stadtmitte besteht weiterhin die Möglichkeit sich zum Schutz gegen das Coronavirus impfen zu lassen. | Foto: Martin Möller / Funke Foto Services
  • Im Impfzelt am Hauptbahnhof in der Stadtmitte besteht weiterhin die Möglichkeit sich zum Schutz gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
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Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen wird zunächst bis zum Ablauf des 9. März verlängert und gilt zu den jeweiligen Marktzeiten.

Die Stadt Duisburg bietet nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten an:

Montag, 14. Februar, 10.30 bis 17.30 Uhr: Evangelische Kirchengemeinde Homberg, Wilhelmstraße 55, Homberg.

Dienstag, 15. Februar, 10.30 bis 17.30 Uhr: Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Albertus-Magnus-Straße 7, Huckingen.

Mittwoch, 16. Februar, 10.30 bis 17.30 Uhr: Christuskirche Rheinhausen, Friedenstraße 3, Rheinhausen.

Donnerstag, 17. Februar, 10 bis 17 Uhr: AOK Rheinland, Falkstraße 35-41, Duissern.

Freitag, 18. Februar, 10.30 bis 17.30 Uhr: Evangelische Kirchengemeinde Trinitatis, Am See 8, Wedau.

Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden zwei Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr impfen zu lassen:
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, Marxloh;
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, Stadtmitte;

Hinweise zur Impfung

Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff. Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Kinderimpfungen

In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr und am Wochenende jeweils von 11.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.

Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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