Feuerwerksverbot an bestimmten Orten
Verlängerung der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt

Am Tiger & Turtle ist auch in diesem Jahr das abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Bundesweit ist der Verkauf untersagt worden, die Stadt bittet auf das zünden zu verzichten. | Foto: Frank Usche
  • Am Tiger & Turtle ist auch in diesem Jahr das abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Bundesweit ist der Verkauf untersagt worden, die Stadt bittet auf das zünden zu verzichten.
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Um auch weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen.

Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten

Auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).

Maskenpflicht in der Innenstadt

Im Bereich der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes besteht vom 22. Dezember bis zum Ablauf des 30. Dezember 2021 montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr ebenfalls die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.
Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen.

Feuerwerksverbot

In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken und das Infektionsrisiko zu minimieren:

- Hamborner Altmarkt
- Marktplatz Hochemmerich
- Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
- Kaiserberg
- Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger & Turtle

Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember, ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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