Prosper-Kumpel gegen RAG: für Auszahlung zustehender Löhne
„Wir werden nicht aufgeben!“

Arsim Sengül klagt gegen die RAG auf Nachzahlung des ihm rechtmäßig zustehenden Lohnes.
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Am 12. Februar war der Gütetermin im Prozess eines gekündigten Bergmanns gegen die RAG für Nachzahlung seines Lohnes vor dem Arbeitsgericht Essen. Obwohl die RAG die Kündigungsschutzprozesse in erster und zweiter Instanz verloren hat, verweigert sie den rund 150 betroffenen (sogenannten „nicht anpassungsberechtigten) Bergleuten die Auszahlung der seit einem Jahr ausstehenden Löhne. Im Moment erhalten sie noch Arbeitslosengeld I, ab April fallen die meisten von ihnen in Hartz IV.

Die bundesweite Bergarbeiterinitiative Kumpel für AUF machte vor und nach dem Termin jeweils eine Kundgebung zur Solidarität mit dem Kumpel und zur Information der Öffentlichkeit.

Während der kurzen Verhandlung zeigte sich, dass die RAG keinerlei vernünftige Argumente für ihre unrechtmäßige Verweigerung der Lohnnachzahlung vorbringen kann. So stellte die Anwältin der RAG allen Ernstes die Behauptung auf, dass die Bezahlung der ausstehenden Löhne der RAG wirtschaftlich nicht zuzumuten sei. Peter Weispfenning, Anwalt des klagenden Kollegen Arsim Sengül, wies nach, wie lächerlich dieses Argument von einem Monopolkonzern ist, der eine Bilanzsumme von 18 Milliarden Euro ausweist und vor einem Jahr Milliarden in die Beteiligung an der Aufzugsparte von ThyssenKrupp investierte.

Arsim Sengül klagt auf 50.000 Euro Lohnnachzahlung (abzüglich der bis dahin erhaltenen Sozialleistungen). Sein Anwalt betonte, dass es noch keinen Fall gegeben hat, in dem Betriebe nach verlorenen Kündigungsprozessen eine Lohn(nach)zahlung verweigern konnten.

Arsim Sengül ergriff im Gerichtssaal selbst das Wort und wies anhand seiner zahlreichen Kontakte auf der Zeche nach, dass dort nach wie vor viele Kollegen arbeiten und Arbeitskräfte gebraucht werden. Auf der Kundgebung nach der Verhandlung betonte er in einem kämpferischen Beitrag: „Die RAG will uns zum Aufgeben bringen. Die haben uns abgehärtet. Wir werden nicht aufgeben. Wir werden das bis zum Ende durchziehen. Wir wollen nur unser Recht.“

Wie dreist und überheblich die RAG in dieser Sache agiert, bewies deren Vorstandsvorsitzender Peter Schrimpf, als er nach der Niederlage der RAG auch in zweiter Instanz die klagenden Kumpel im Interview mit der WAZ am 7.1.2021 als „unsolidarisch“ beschimpfte. Wer keine Ahnung hat, was Solidarität ist, sollte dieses Wort nicht in den Mund nehmen.

Echte Solidarität bekundeten Vertreter verschiedener Stadtgruppen von Kumpel für AUF und der MLPD-Kreisverband Essen/Mülheim. Andreas Tadysiak, Hauptkoordinator der Internationalen Bergarbeiterkonferenz und ehemaliger Arbeitskollege von Arsim Sengül auf Prosper-Haniel, sprach für Kumpel für AUF seine Solidarität mit der konsequenten Haltung aus. Die RAG setze sich rein aus Profitgründen selbst über geltendes Recht hinweg. Dagegen müssen die Kumpel weiter gemeinsam mit ihren Unterstützern auf die Straße gehen.

Das ist auch ein wichtiges Signal für alle anderen betroffenen Kumpel. Denen hat die RAG vor kurzem das Angebot einer lächerlichen Aufstockung der Abfindung gemacht: sie bekämen eine geringe Erhöhung ihrer Abfindung (auf 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) und sollen außerdem, statt der ihnen zustehenden vollen Lohnrückzahlung seit ihrer Entlassung nun akzeptieren, dass sie eine Lohn- und Gehaltsbeihilfe 500 Euro/monatlich brutto bekommen. Verbunden ist das Ganze mit einem Ultimatum, dass die Kumpel eine Erklärung unterschreiben, in der sie auf alle Forderungen an die RAG künftig verzichten. Ganz offensichtlich hofft die RAG, dass man die Kumpel mit dieser Erpressung spalten kann.

Der Termin für ein Urteil in der Sache wurde auf den 7. April festgelegt.

SAT1 brachte einen informativen und sachlichen Bericht über den Prozesstermin:
SAT1-Bericht über den Prozess

Autor:

Bodo Urbat (Essen steht AUF) aus Essen-Nord

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