Arbeitgeber gegen "Anti-Stressverordnung"

Stress am Arbeitsplatz, oftmals ausgelöst durch Überlastung, führt immer häufiger zum gefürchteten "Burnout". Dieser Entwicklung will die nordrhein-westfälische Landesregierung durch die neue "Anti-Stress-Verordnung" entgegen wirken. Doch die Pläne des Gesetzgebers stoßen bei den Arbeitgebern nicht auf Gegenliebe oder gar Verständnis.
  • Stress am Arbeitsplatz, oftmals ausgelöst durch Überlastung, führt immer häufiger zum gefürchteten "Burnout". Dieser Entwicklung will die nordrhein-westfälische Landesregierung durch die neue "Anti-Stress-Verordnung" entgegen wirken. Doch die Pläne des Gesetzgebers stoßen bei den Arbeitgebern nicht auf Gegenliebe oder gar Verständnis.
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Gladbeck/Nordhrein-Westfalen. Die "Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen" (AGV) lehnen die von der Landesregierung geplante „Anti-Stressverordnung“ ab, signalisieren aber zum Thema selbst Gesprächsbereitschaft.

Das machte jetzt der Hauptgeschäftsführer des AGV, Dirk W. Erlhöfer, in einer Stellungnahme deutlich. „Eine neue, flächendeckende Verordnung hilft den Betroffenen nicht weiter, schadet aber den Unternehmen. Sie würde für alle Unternehmen mehr Bürokratie bedeuten. Dem Thema ‚Burn-Out‘ aufgrund zu hoher psychischer Belastung müssen wir grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit schenken. Allerdings auf betrieblicher Ebene“, erklärt Erlhöfer. Denn: Ein weniger stressiges Arbeitsleben könne man nicht einfach staatlich verordnen.

Gefragt seien hingegen konkrete und praxistaugliche Lösungen in den Betrieben. „Ein Unternehmen hat ein ureigenes Interesse, die Mitarbeiter möglichst lange und gesund im Betrieb zu halten. Gerade in den letzten Jahren hat die betriebliche Gesundheitsförderung massiv an Bedeutung gewonnen, weil Fachkräfte knapp werden und die Unternehmen erkennen, wie wichtig die langfristige Bindung der Mitarbeiter geworden ist“, erläutert Erlhöfer.

Um eine zu große Belastung der Mitarbeiter zu vermeiden, seien intelligente Arbeitszeitmodelle und ein sinnvoller Personaleinsatz gefragt. Hier biete der Arbeitgeberverband seinen Mitgliedsunternehmen entsprechende Beratung an. „In Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Berufsgenossenschaften lässt sich ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement realisieren, was unserer Meinung nach weitaus effektiver ist als eine flächendeckende gesetzliche Regelung“, sagt Erlhöfer.

Trotz seiner Bedenken gegen eine Anti-Stressverordnung begrüßt Dirk W. Erlhöfer, dass die Landesregierung die wichtigsten Akteure, wie Arbeitgeber und Gewerkschaften, zu einem Runden Tisch zum Thema eingeladen hat. „Der Austausch kann helfen, die Diskussion weiter voran zu treiben. Die Arbeitgeber werden deutlich machen, was für die Praxis taugt und was nicht“, so Erlhöfer abschließend.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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