Ergebnisse der "Aktionswoche Schuldnerberatung"
Schlechter Zugang zum Wohnungsmarkt

Alljährlich findet die von den Wohlfahrts- und Fachverbänden durchgeführte bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung statt. In diesem Jahr wurde unter dem Thema „Albtraum Miete“ das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt gestellt. Im Rahmen dieser Veranstaltung luden die Mitarbeiter der Schuldnerberatung des Caritasverbandes Kleve zu einem Aktionsstand auf dem Gelände der „Klever Tafel“ ein, u. a. zum Ausfüllen eines Fragebogens. Dieser wurde auch im Beratungszentrum an der Hoffmannallee verteilt. Insgesamt 143 Teilnehmer haben sich an der Aktion beteiligt.

Die Initiatoren forderten die Bauwirtschaft und Politik auf, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun. Von den Befragten äußerten 35 % den Wunsch, eine neue Wohnung anzumieten. 50 % der Befragten waren verschuldet. Insbesondere für diese Personengruppe ist der Zugang auf den Wohnungsmarkt schwierig. Des Weiteren gaben insgesamt 48,3 % an, Schwierigkeiten bei der Suche einer neuen Wohnung zu haben. 49,7 % sehen die Chancen eine Wohnung zu finden als schlecht an. Interessant für die Berater der Schuldner- und Insolvenzberatung war, dass Befragte im Leistungsbezug, die Schulden haben, ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt mit deutlichem Abstand als besonders schlecht einstuften. Diese Einschätzung wird auch von Fachleuten geteilt. „Bereits der Zugang zum Wohnungsmarkt ist für Überschuldete schwierig“, beklagte Schuldnerberater Stefan Schraven. Das sei unter anderem auf die den Vermietern häufig vorzulegende SCHUFA-Auskunft zurückzuführen

Im Rahmen der Aktionswoche warben die Caritas-Mitarbeiter der Schuldnerberatung und der Wohnhilfen für mehr Verständnis für Überschuldete. Die Forderungen der AG SBV zur Aktionswoche Schuldnerberatung gingen dabei an verschiedene Adressaten. Zum einen muss der Sektor des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus nach Auffassung der AG erheblich gestärkt wer-den, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen erstellt und dann auch erhalten werden. Zum anderen sollte die SCHUFA Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren „Benotung“ abstrafen, da dieses Verfahren eine Form der Schuldenregulierung und damit nichts Negatives sei. Auch sollten sich die Negativmerkmale von Auskünften auf für Vermieter relevante Miet- und ähnliche Schulden beschränken.

Weitere Daten zur Auswertung der Fragebogenaktion sind auf der Website www.caritas-kleve.de, unter der Rubrik „Schuldnerberatung“, einsehbar.

Autor:

Verena Rohde aus Kleve

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