Explosion als Grund
Feuer am Entenfang hatte nichts mit mangelndem Brandschutz zu tun

Blick von oben: Die Legalisierung des Domizils am Entenfang wird durch den tragischen Vorfall nicht beeinflusst. | Foto: Andreas Köhring / PR-Fotografie Köhring
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  • Blick von oben: Die Legalisierung des Domizils am Entenfang wird durch den tragischen Vorfall nicht beeinflusst.
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Eine 74-jährige Frau ist am Donnerstag bei einem Brand am Mülheimer Entenfang ums Leben gekommen. Weitere zehn Personen verletzten sich bei dem Vorfall, eine davon schwer. Wie die Stadt am Freitag in einer eigens anberaumten Pressekonferenz mitteilte, ist der Brand durch eine Explosion entstanden und stehe nicht im Zusammenhang mit dem möglicherweise mangelhaften Brandschutz, der am Entenfang immer wieder ein Thema ist.

Nach Erkenntnissen der Feuerwehr sei es am Donnerstag zu einer Verpuffung in einem Mobilheim gekommen. „Der Brand war eher eine Folge daraus“, sagte Frank Steinfort, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Recht am Freitag im Rathaus. „Ein Rauchmelder hätte an der Stelle nicht geholfen“, betonte Steinfort. Womöglich aber ein CO-Messer, der in solchen Häusern aber nicht verpflichtend ist.

Wodurch die Explosion entstanden ist, wird von der Feuerwehr und der Polizei in den kommenden Tagen ermittelt. Glücklicherweise hat das Feuer nicht auf umstehende Gebäude übergegriffen. Die Stadt betonte zudem, dass das tragische Ereignis keinerlei Einfluss auf den eingeschlagenen Weg der Legalisierung des Wochenendhausgebietes haben wird. „Die Bewohner müssen keine Ad-hoc-Maßnahmen befürchten“, sagte der stellvertretende Pressesprecher der Stadt, Thomas Nienhaus.

Stadt Mülheim hat Sofortvollzug ausgesetzt

Die Stadt hatte zuvor auf einen Sofortvollzug an dem Freizeitdomizil verzichtet, weil eine flächendeckende Löschwasserversorgung sichergestellt ist und genügend Rauchmelder sowie Feuerlöscher zur Verfügung stehen. „Wir führen das Brandschutzkonzept nun gemeinschaftlich zu Ende“, erklärte Axel Booß, Amtsleiter der Bauaufsicht und meint damit sich und den Platzbetreiber Dietmar Harsveldt. Dessen Sachverständiger werde das Konzept in den nächsten zwei Wochen vorlegen.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes hat der Betreiber die Möglichkeit, nachträglich Bauanträge zu stellen. „Wir wissen jetzt, welche Grundlage dort herrscht“, sagt Stadtdirektor Steinfort. Nämlich, dass die mobilen Wohnheime nur als Wochenendhäuser genutzt werden dürfen. Allerdings ist in (wahrscheinlich zahlreichen) Einzelfällen eine Aussetzung des Vollzuges bis zum Lebensende aus Alters- oder Krankheitsgründen möglich oder wenn die Bewohner zehn Jahre oder länger an dieser Adresse gemeldet sind.

Einzelne Gebäude fallen dem Brandschutzkonzept zum Opfer fallen

Etwa 95 Prozent der Bewohner müssen nicht fürchten, nicht dauerhaft am Entenfang wohnen zu dürfen. „Das Problem schleicht sich dann über die Jahre raus“, sagt Axel Booß. Verkauft werden dürfen die Domizile beispielsweise nur noch als Wochenendhäuser.

„Gegen jüngste Neuanmeldungen gehen wir rigoros vor“, verspricht Booß. Zudem müssen aller Voraussicht nach einige Häuser abgerissen werden, um die nötigen Abstände im Rahmen des Brandschutzkonzeptes zu gewährleisten. Wie viele das sein werden, vermochte Booß am Freitag nicht zu beantworten. Aktuell sei das Gelände in zehn je 2000 Quadratmeter große Brandabschnitte eingeteilt, die es innerhalb eines Jahres anzupassen gelte.

OB Buchholz spricht sein Beileid aus

Oberbürgermeistre Marc Buchholz, der am Freitag mit dem Ministerpräsidenten unterwegs war, ließ über den Stadtsprecher sein aufrichtiges Beileid ausrichten. „Ich hoffe, dass auch alle verletzten Personen schnell und vollständig wieder genesen und danke allen Ersthelferinnen und Ersthelfern und den Einsatzkräften vor Ort für ihren Einsatz.“

Autor:

Marcel Dronia aus Mülheim an der Ruhr

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