Frage der Woche: Was darf Satire? Was darf Erdoğan?

Auch über diesen Rosenmontagswagen des Künstlers Jacques Tilly zeigte sich die türkische Regierung nicht sonderlich belustigt. | Foto: Lokalkompass / Ingo Lammert
  • Auch über diesen Rosenmontagswagen des Künstlers Jacques Tilly zeigte sich die türkische Regierung nicht sonderlich belustigt.
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Mohammed-Karikaturen, Rosenmontagswagen, musikalische Verballhornung: Aus dem politischen Diskurs stechen satirische Beiträge immer wieder mit provokanten und kritischen Botschaften heraus und sind dabei nicht selten Auslöser für internationale Aufregung.

Mit dem inzwischen mehr als sieben Millionen Mal aufgerufenen Video "Erdowie, Erdowo, Erdogan" löste die Satire-Sendung extra 3 einen diplomatischen Eklat aus, der sowohl deutschen als auch türkischen Politikern einiges an Kopfzerbrechen bereitet haben dürfte. Nachdem die deutsche Regierung die Forderung des türkischen Staatspräsidenten auf Löschung des Videos zurückgewiesen hatte, legte auch Jan Böhmermann mit einem Beitrag nach. Diesen allerdings löschte das ZDF mit der Begründung, er genüge nicht den Qualitätsansprüchen. Obwohl Böhmermann ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass das Gedicht nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, ermittelt gegen ihn jetzt die Staatsanwaltschaft. Der türkische Präsident übt sich indes im Aufwirbeln diplomatischen Staubes und geht in zweierlei Hinsicht gegen die vermeintliche Schmähkritik vor.

Wo verläuft die Grenze zwischen Satire und strafrechtlich relevanter Beleidigung? Darf Satire wirklich alles oder ist es richtig, dass auch hier Grenzen aufgezeigt werden? Wir sind gespannt auf eure Meinungen.

Hintergrund: Die Frage der Woche
Immer donnerstags stellen wir an die gesamte Lokalkompass-Community die Frage der Woche. Denn wir interessieren uns für Euer Wissen, Eure Meinungen, Eure Fantasie. Lasst uns beim Plausch darüber ein wenig Spaß haben und voneinander lernen - los geht's!

Autor:

Lokalkompass .de aus Essen-Süd

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