Leistungen für Ukraine-Geflüchtete
Stadtverwaltung benötigt Vollmacht für Datenweitergabe

Foto: Merger/ Collage: Peters

Geflüchtete aus der Ukraine benötigen häufig finanzielle Unterstützung. Diese Leistungen erhalten sie ab dem 1. Juni 2022 nach Sozialgesetzbuch (SGB) II vom Jobcenter. Außer, sie sind vor dem 2. August 1956 geboren, dann erhalten sie Leistungen nach SGB XII vom Amt für Wohnen und Soziales der Stadt Witten.

Technisch kann die Stadt Witten bereits erhobene Daten an die zukünftig zuständige Stelle weitergeben – das vereinfacht den Übergang für alle Beteiligten. Dafür müssen die Leistungsempfänger*innen der Stadtverwaltung aber eine Vollmacht erteilen. Ein Vordruck steht nun auf der Homepage der Stadt Witten zum Herunterladen hier.

Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte die ausgefüllte Vollmacht schnellstmöglich per Post an das Amt für Wohnen und Soziales, Sachgebiet Asylbewerberleistungen, 58449 Witten, senden, in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder per E-Mail an Asyl.Leistung@stadt-witten.de senden.

Zahlreiche Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für lokale Helfer gibt es auf der Seite www.witten.de/ukrainehilfe. Dort steht natürlich ebenfalls der Link zu der Vollmacht.

Autor:

Florian Peters aus Witten

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