RWE siegt 2:0 am Grünen Tisch
DFB-Sportgericht wertet abgebrochene Partie in Zwickau

Rot-Weiss Essen ist dem Klassenerhalt in der Dritten Liga ein gutes Stück näher gekommen. | Foto: Michael Köster
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Aufsteiger Rot-Weiss Essen ist dem Klassenerhalt in der Dritten Liga ein entscheidendes Stück näher gekommen. Am Dienstagmittag entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), dass die am 23. April abgebrochene Partie beim FSV Zwickau mit 2:0 für RWE gewertet wird. Schiedsrichter Nicolas Winter hatte die Partie des 33. Spieltages beim Stande von 1:1 für beendet erklärt, nachdem ihm ein Zwickauer Zuschauer beim Gang in die Halbzeitpause mit Bier übergossen hatte.

„Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18 Nummer 4 der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig
vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich“, so die Urteilsbegründung von Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.
Durch den 2:0-Sieg am Grünen Tisch bleibt RWE mit nunmehr 40 Punkten zwar auf Platz 15, doch beträgt der Abstand auf Abstiegsplatz 17 vier Spiele vor dem Saisonende acht Zähler. Gegen das Urteil könnte der FSV Zwickau binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.

Autor:

Michael Köster aus Essen-Borbeck

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