Gericht: Selm darf die Grundsteuer erhöhen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stärkt Selm in Sachen Grundsteuer den Rücken. | Foto: Magalski
  • Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stärkt Selm in Sachen Grundsteuer den Rücken.
  • Foto: Magalski
  • hochgeladen von Daniel Magalski

Schlechte Nachricht für Grundeigentümer. Die Erhöhung der Grundsteuer in Selm ist rechtmäßig. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Die Stadt Selm hatte den Hebesatz der Grundsteuer Anfang des Jahres nach langen Diskussionen von 445 auf 825 Prozent angehoben, um das große Loch im Selmer Haushalt abzumildern. Über 150 Eigentümer wollten das so nicht akzeptieren und hatten geklagt, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben sie damit aber keine Aussicht mehr auf Erfolg. Der Verband für Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen kritisierte das Urteil. „Dieses Urteil wird Signalwirkung für weitere finanzschwache Kommunen haben und dazu führen, dass jetzt auch in anderen Regionen über Erhöhung der Grundsteuer nachgedacht werde“, befürchtet Detlef Erm, Justiziar des Verbands.

Mehr zum Thema:
>Entschieden: Selmer Grundsteuer steigt

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

Daniel Magalski auf Facebook
Daniel Magalski auf Instagram
Daniel Magalski auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

34 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.