Der Rat der Stadt Mülheim wendet sich gegen Antisemitismus

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr registriert mit Besorgnis Anwachsen und Etablierung von Antisemitismus in Teilen der Gesellschaft: „Antisemitismus, gleich aus welcher politischen, religiösen oder ethnischen Richtung stammend, muss in Mülheim und anderswo mit Nulltoleranz begegnet werden.“

Der Rat stelle sich an die Seite der jüdischen Mitbürger und werde alles tun, antisemitische Auswüchse zu verhindern und zu bekämpfen. Für den abwesenden Ulrich Scholten zählte Bürgermeisterin Margarete Wietelmann Alarmzeichen auf: „Dass Repressionen gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger zunehmen, dass das Tragen einer Kippa in der Öffentlichkeit nicht ohne Risiko ist, dass in Teilen der Musikszene Judenfeindlichkeit offen propagiert wird, dass unter Jugendlichen das Wort ‚Jude‘ als Schimpfwort missbraucht wird, das Synagogen immer noch unter Polizeischutz stehen müssen...“
Die Mülheimer wurden aufgerufen, privat und öffentlich mit Courage gegen Antisemitismus einzuschreiten: „In Betrieben, Schulen, Vereinen, auf der Straße, im Verwandschafts- und Freundeskreis...“ Dabei sei zu differenzieren: „Pauschale Israelkritik ist Antisemitismus.“ Der Rat stellte jedoch auch klar, dass Kritik an der israelischen Regierungspolitik ohne antisemitische Untertöne statthaft sei, aber nur unter vorbehaltloser Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel.

„Wir regeln alles zu Tode in diesem Land“

In der Fragestunde hakte Frank Blum nach, ob das nun in einem Fall erfolgte Verbot einer Übernachtungs-Aktion für alle Mülheimer Kitas und Schulen gelte. Dieter Spliethoff platzte der Kragen: „Wir regeln alles zu Tode in diesem Land und verunmöglichen solche Aktionen. Das fehlt mir als Bürger das Verstehen.“ Beigeordneter Ulrich Ernst zeigte ebenfalls kein Verständnis für die momentane Rechtslage, doch sie sei nun mal zu beachten: „Wir mussten zunächst alle Übernachtungen untersagen. Aufgrund einer Nachfrage der unteren Bauaufsichtsbehörde Wuppertal tauchte diese Problematik überhaupt erst auf.“ Die Antwort des zuständigen NRW-Ministeriums: Übernachten sei nur dann erlaubt, wenn eine entsprechende Baugenehmigung vorliege, die eben diese Übernachtungen miteinschließe. Sei das nicht der Fall, handele es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Wohl gemerkt kein neues Recht, sondern aus dem Jahr 2011, sagt Ulrich Ernst: „Das ist bedauerlich. Im Prinzip eine Formalie. Aber es wird Zeit in Anspruch nehmen, bis unsere 33 Kitas und 22 Grundschulen die Genehmigungen erhalten können.“

Bauliche Lösung aus dem „Feuerwehrtopf“

An der Grundschule Trooststraße werden 75 Schülerinnen und Schüler im Offenen Ganztag betreut. Für die Nutzung von Räumlichkeiten im Gemeindezentrum „St. Mariä Geburt“ zahlt die Stadt zurzeit eine Nutzungsgebühr von 2.800 Euro im Monat an die Kirchengemeinde. Aufgrund erheblicher Mängel im Baubestand soll das Gebäude zukünftig aufgegeben werden. Aufgrund bestehender Betreuungsverträge muss aber die OGS-Betreuung fortgeführt werden. Alternative Mietobjekte mit drei Betreuungsräumen in unmittelbarer Umgebung konnten jedoch nicht gefunden werden. Nun muss also eine bauliche Lösung auf dem Schulgrundstück her. Für eine Containeranlage aus vorgefertigten Elementen betragen die kalkulierten Gesamtkosten 450.000 Euro, die aus dem „Feuerwehrtopf“ für dringende Investitionsmaßnahmen genommen werden.

Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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