Stadt Witten
Neuerungen durch die Corona-Schutzverordnung
Witten öffnet langsam wieder: Seit Montag, 20. April, sind die Corona-Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen etwas gelockert.
Davon profitieren die Einkaufsstraßen im Zentrum von Witten ebenso wie in den Stadtteilen, mit ihren vielen kleinen Läden. Aber auch große Einrichtungen wie Ostermann dürfen nun wieder öffnen, ebenso wie zusätzliche Läden in der Stadtgalerie. Sie alle müssen strenge Hygienevorschriften einhalten und für ausreichend Abstand zwischen den Kunden sorgen.
Auch Fahrschulen können wieder ihren Betrieb starten, benötigen dafür aber eine Ausnahmegenehmigung.
Grundsätzlich dürfen Handelseinrichtungen mit einer regulären Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern wieder auf machen. Weitere sind sogar unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche wieder erlaubt. Dazu zählen: Buchhändler, Tierbedarfsmärkte, Fachmärkte (Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte), Einrichtungshäuser, Autoverkäufer, Fahrradverkäufer.
Gemischte Warenhäuser können die Abteilungen mit erlaubten Waren abtrennen und dann ebenfalls öffnen – sogar bei einer verbleibenden Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern.
Für Handwerk, Dienstleistungen, Beherbergung und Tourismus, Gastronomie, Veranstaltungen und Versammlungen haben sich die Regeln nicht geändert.
"Social Distancing" gilt immer noch
Weiterhin gilt ohnehin: Menschenansammlungen sollten gemieden werden, soziale Kontakte bis auf Weiteres auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Die Regeln im Detail stehen auf der Seite des Landes NRW hier. Das Land hat zudem eine FAQ-Liste (Liste mit häufig gestellten Fragen) erstellt, diese steht hier.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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