Kostenlose Schnelltests - Schnelltests zur Selbstanwendung - überarbeitete Priorisierung - Impfstopp - Lage im Kreis Wesel
Im Kampf gegen das Virus

Einmal in der Woche kann sich jeder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. | Foto: Severin Becker
  • Einmal in der Woche kann sich jeder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
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Immerhin: Seit seit einigen Tagen jeder Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche hat, scheint es mit der Eindämmung der Corona-Pandemie voranzuschreiten. Wenn schon die Impfkampagne Zweifel aufkommen lässt, das Virus ausreichend zu bekämpfen, die Zahlen sprechen gerade ihre ganz eigene Sprache: Konsequent steigende Inzidenzen lassen uns die Lockerungen der vergangenen Tage und Woche infrage stellen. Und nun wurde auch noch die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff gestoppt. Drohen die dritte Welle und ein erneuter Lockdown?

Schnelltestzentren - egal ob von den Städten, den Gemeinden, den Praxen oder den Apotheken - schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Nach Terminabsprache kann sich dort jeder einmal in der Woche kostenlos testen lassen. Dabei gilt: Angesprochen sind ausschließlich symptomfreie Bürger. Alle anderen wenden sich weiterhin an den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst.

Priorisierung der Gruppen überarbeitet

Gleichzeitig wurde die Priorisierung der Gruppen, die geimpft werden sollen, überarbeitet. Neu ist, dass ab sofort auch Beschäftigte an Schulen und Kitas impfberechtigt sind. Diese wurden per E-Mail kontaktiert und können online einen Termin vereinbaren. „Auch bei den Impfungen dieser Berufsgruppen fahren wir zweigleisig“, erklärt Dr. Lars Rentmeister, Krisenstabsleiter im Kreis Wesel. „Wir setzen sowohl unsere mobilen Einheiten als auch die Möglichkeit im Impfzentrum in Wesel ein, um schnellstmöglich flächendeckend impfen zu können.“

Ebenfalls priorisiert werden Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Coronaimpfverordnung nicht wiederfinden. Sie können einen entsprechenden Antrag stellen. In einer Pressemitteilung des Kreises Wesel heißt es: "Diese Einzelfallentscheidungen kommen für Personen infrage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen ist. Dies kann beispielsweise für Menschen gelten, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen." Für die fachliche Prüfung der Anträge sei im Regelfall die Deutsche Rentenversicherung (DRV) durch das Gesundheitsamt einzuschalten.

7-Tages-Inzidenz steigt kontinuierlich

Trotz Impfkampagne und zunehmender Schnelltests steigt derzeit die 7-Tages-Inzidenz. Das gilt bundesweit und auch für den Kreis Wesel. Laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW können bei einer konstanten Inzidenz unter 50 Schutzmaßnahmen gelockert werden. "Sobald sich eine dauerhaft veränderte Inzidenz (sowohl unter 50 als auch über 100) für den Kreis Wesel abzeichnet, erfolgt in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine ortsbezogene Analyse der Infektionszahlen. Dies ist erforderlich, da erfahrungsgemäß Ausbruchs- oder Clustergeschehen in einzelnen Kommunen oder auch Ortsteilen die Kreisinzidenz maßgeblich beeinflussen können. In einem zweiten Schritt tritt der Kreis Wesel dann in den Dialog mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ein, um eventuell sinnvolle Lockerungen oder Verschärfungen abzustimmen", heißt es in einer anderen Pressemitteilung des Kreises Wesel.

Bundesregierung verhängt Impfstopp für AstraZeneca

Die Impfungen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca werden bundesweit eingestellt. Darüber informierte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Kreise und kreisfreien Städte in NRW am Montag um 15.46 Uhr. Der Kreis Wesel hat daraufhin unverzüglich die Impfungen mit dem Impfstoff eingestellt.

Impfungen mit dem BioNTech-Impfstoff sind nicht betroffen und werden in der Priorisierungsgruppe der Ü-80-Jährigen weiterhin vorgenommen. Alle anderen Termine, insbesondere für die Beschäftigten an Grund- und Förderschulen sowie Kitas, sind bis auf weiteres nicht durchführbar.

Laut Nachricht des Ministeriums werden die Impfungen aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ausgesetzt. Dazu das PEI: „Bei Analyse des neuen Datenstands sehen die Experten des Paul-Ehrlich-Instituts jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenenthrombose) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca […]. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, zum Beispiel mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben.“

Lage im Kreis Wesel

Der Kreis Wesel verfügt nicht über Zugänge zu allen relevanten Statistiken, die das bisherige Impfgeschehen im Kreis Wesel abbilden. Die Impfungen der über 80-Jährigen mit dem BioNTech-Impfstoff liegen im Verantwortungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo). Tiefergehende eigene Erkenntnisse zum Impfgeschehen in den Krankenhäusern besitzt der Kreis Wesel mangels eigener Zuständigkeit nicht. Mehr zu den Statistiken lesen Sie hier.

  • Ab sofort gibt es Do-it-yourself-Corona-Tests für den Eigenbedarf. Sie ergänzen die neue Teststrategie der Bundesregierung mit kostenlosen Antigen-Schnelltests.
  • Doch worauf sollte man beim Kauf achten und wie unterscheiden sich die Schnelltests von den Selbsttests? Antworten hat die Verbraucherzentrale NRW.
Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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