Kreis Wesel kann insgesamt 106.000 Masken an Bedürftige verteilen
Schutz ist keine Frage des Einkommens

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem Erlass bekanntgegeben, dass bedürftige Menschen in NRW kostenlos medizinische Schutzmasken erhalten sollen. | Foto: Magalski
  • Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem Erlass bekanntgegeben, dass bedürftige Menschen in NRW kostenlos medizinische Schutzmasken erhalten sollen.
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem Erlass bekanntgegeben, dass bedürftige Menschen in NRW kostenlos medizinische Schutzmasken erhalten sollen.

Zu den Bedürftigen gehören nach Vorgabe des Ministeriums Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (erwerbsfähige Personen) und SGB XII (erwerbsunfähige Personen / Menschen im Rentenalter) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte nach dem SGB II werden vom Jobcenter darüber informiert, wie sie ihre Masken erhalten können. Die Verteilung der Masken an Leistungsberechtige nach dem SGB XII und AsylbLG organisieren die kreisangehörigen Kommunen.

Dem Kreis Wesel hat das MAGS insgesamt 106.000 Masken zur Verteilung an Bedürftige zur Verfügung gestellt.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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