„Heiligen Ibis“ im Naturschutzgebiet „Rheinaue Walsum“ hätte Probleme bereitet
Vogel suchte offenbar das Weite

Der "Heilige Ibis" zählt zu den „invasiven“ Arten, also solchen, die sich aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in andere Areale hinein ausbreiten und dort die einheimische Artenvielfalt bedrohen.
Foto: Stadt Duisburg
  • Der "Heilige Ibis" zählt zu den „invasiven“ Arten, also solchen, die sich aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in andere Areale hinein ausbreiten und dort die einheimische Artenvielfalt bedrohen.
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Im Naturschutzgebiet „Rheinaue Walsum“ wurde erstmals am 14. Mai ein Heiliger Ibis gesichtet. Diese Vogelart ist mit den Störchen und Reihern verwandt und stammt aus dem südlichen Afrika. Sie zählt zu den „invasiven“ Arten, also solchen, die sich aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in andere Areale hinein ausbreiten und dort die einheimische Artenvielfalt bedrohen.

Ende Mai wurde daher beschlossen, das eine Exemplar des Heiligen Ibis in der Rheinaue einzufangen. Um den Vogel möglichst schonend in die Hände zu bekommen, übernahm ein Experte diese Aufgabe. Dazu sollte der Vogel durch Futter an einen bestimmten Platz gewöhnt werden, wo eine Fanganlage installiert wurde.

Dafür stellte der Zoo Duisburg der Unteren Naturschutzbehörde täglich rund drei Kilogramm Fisch bereit. Der Zoo bemühte sich auch darum, den Heiligen Ibis in eine geeignete und nach EU-Vorschriften genehmigte Haltung (also einen Vogelpark) abzugeben, sofern der Vogel gefangen würde.

Gefährdung
anderer Arten

Tatsächlich ist der Heilige Ibis jedoch offenbar weitergezogen, denn weder die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde noch die Ranger des RVR Ruhr-Grün konnten den Vogel seitdem sichten. Auch die an der Futterstelle aufgestellten automatischen Kameras haben ihn nicht mehr erfasst.

Wegen der Gefährdung anderer Arten durch den Heiligen Ibis muss eine Ansiedelung dieses Vogels verhindert werden, denn das hätte (wie vergleichsweise bei den ebenfalls invasiven Arten Nilgans oder Waschbär) nachteilige Folgen für die einheimische Tierwelt. Zudem verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz die zuständige Naturschutzbehörde zum Handeln.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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