Sechsspuriger Ausbau der A 59 im Duisburger Norden
Pläne liegen vom 1. bis 31. August aus

Bereits im Januar 2020, als im Landschaftspark Duisburg Nord erste Pläne zum Ausbau der A 59 vorgestellt wurden, gab es es eine große Demo für eine Tunnellösung, initiiert vom Meidericher Bürgerverein. | Foto: Reiner Terhorst
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  • Bereits im Januar 2020, als im Landschaftspark Duisburg Nord erste Pläne zum Ausbau der A 59 vorgestellt wurden, gab es es eine große Demo für eine Tunnellösung, initiiert vom Meidericher Bürgerverein.
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Mit dem Ausbau der A 59 geht ein für Duisburg sehr bedeutendes Projekt in die nächste Planungsphase. Ab dem 1. August werden die Pläne zum Ausbau der A 59 bis zum 31. August öffentlich ausgelegt.

Für die Stadt Duisburg als betroffene Kommune, aber auch für betroffene Einwohnerinnen und Einwohner gilt es dann, sich die ausgelegten Pläne genau anzusehen und etwaige Einwendungen bis zum Fristende am 4. Oktober 2023 einschließlich zu formulieren. Vorhabenträgerin und damit für die Planung verantwortlich ist die Autobahn GmbH des Bundes.

Der Ausbau der A 59 ist angesichts der bereits vorhandenen Beanspruchung sowie des weiter zunehmenden Verkehrs zweifelsfrei notwendig; doch über die Art und Weise der Bauausführung gibt es seit langer Zeit unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Duisburg. Neben dem Neubau der Berliner Brücke und der Anpassung der Autobahnkreuze Duisburg und Duisburg-Nord sieht die Planung der Autobahngesellschaft vor, die A59 in Meiderich wieder als Hochstraße zu bauen.

Breiter und höher

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass das vorgesehene Bauwerk – gemäß den ausgelegten Plänen – breiter und höher als in der jetzigen Bestandsituation werden soll. In Alt-Hamborn soll die Autobahn weiter in offener Troglage verlaufen. Die Planung der Autobahngesellschaft festigt somit für die nächsten Jahrzehnte die Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Menschen sowie die Zweiteilung der Quartiere in Meiderich und Alt-Hamborn.

Die Stadt Duisburg und der Rat der Stadt fordern dagegen unmissverständlich eine Tunnellösung in Meiderich, eine Überdeckelung in Hamborn und die Trennung des Verfahrens in mindestens zwei Planfeststellungsabschnitte, wie zuletzt mit Ratsbeschluss am 23. Februar 2023 zur Bekräftigung des bereits im Jahr 2022 aufgestellten und beschlossen Forderungskatalogs formuliert. Die Vorteile dieser Lösung für die Lebensverhältnisse der Menschen in den betroffenen Ortsteilen und das Stadtbild liegt auf der Hand, während gleichzeitig der so dringend notwendige und unstrittige Neubau der Berliner Brücke sichergestellt wird.

Bisher kein Umdenken

Leider hat dies aber bisher zu keinem Umdenken bei der Bauherrin geführt. Für Oberbürgermeister Sören Link steht fest: „Ich halte das Vorgehen der Autobahngesellschaft für einen großen Fehler. Die Planung festigt für die nächsten Jahrzehnte die Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der dort lebenden Menschen und die Zweiteilung der Stadtteile Meiderich und AltHamborn. Ich werde von meinen eindeutig formulierten Forderungen nicht abrücken. Die Tunnellösung würde über Generationen hinweg eine ganz enorme Verbesserung der Lebensverhältnisse garantieren. Dafür mache ich mich stark. Die Stadt Duisburg wird ihre Position deshalb auch während der Offenlage unmissverständlich und nachdrücklich zum Ausdruck bringen.“

Martin Linne, fachlich zuständiger Beigeordneter bei der Stadt Duisburg, hält die vorgelegten Ausbaupläne ebenfalls für nicht akzeptabel und verweist insbesondere auf den mit diesen Plänen vorgesehen Ausbau im Bereich der Dr.-Lengeling-Straße in Meiderich: „Die A 59 verläuft heute schon sehr dicht an der bestehenden Wohnbebauung vorbei. Mit den vorgelegten Plänen wird ein weiteres Heranrücken an die vorhandenen Gebäude erfolgen und die Lärmschutzwand wird massiv erhöht. Das Wohnen dort wäre zukünftig nicht mehr zumutbar. Ich rege daher an, dass sich alle Betroffenen rechtzeitig und ausgiebig mit den Plänen und deren Auswirkungen befassen, um etwaige Einwendungen einreichen zu können“.

Wichtige Informationen

Weitere Informationen über die Sichtweise der Stadt Duisburg sind unter www.duisburg.de/ausbau-a59 zu finden. Einsichtnahme in die Pläne und Einreichung von Einwendungen: Jeder kann vom 1. bis einschließlich 31. August die Planungsunterlagen zum Ausbau der A59 sowohl Online auf der Internetseite des FernstraßenBundesamtes https://www.fba.bund.de/ oder dem UVP-Portal des Bundes www.uvp-portal.de als auch vor Ort im Stadthaus sowie den Bezirksverwaltungen Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck einsehen (bitte die jeweiligen Öffnungszeiten beachten).

Mögliche Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde Fernstraßen-Bundesamt oder bei der Stadt Duisburg zu einzureichen. Auch kann die Einwendung als elektronisches Dokument versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die De-Mail ist an die De-Mail-Adresse des FernstraßenBundesamtes poststelle@fba-bund.de-mail.de zu richten. Eine per einfacher E-Mail erhobene Einwendung ist nicht rechtswirksam.

Amtsblatt der Stadt

Weitere Informationen gibt es auch in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php. Wichtig: Wer mit den vorliegenden Planungen zum A59-Ausbau nicht einverstanden ist, muss seine Einwendungen schriftlich und fristgerecht bis einschließlich 4. Oktober 2023 einreichen. Nur wer so Einwendungen einreicht, erlangt einen Rechtsanspruch auf Anhörung, auf Berücksichtigung seiner Ansprüche und die Berechtigung zu einer eventuellen Klage.

Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vor-OrtAuslagestellen: Stadt Duisburg Stadthaus Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße) 47051 Duisburg Dienststunden: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr Terminabsprache nicht erforderlich. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden. Bezirksverwaltung Walsum Friedrich-Ebert-Straße 152 47179 Duisburg Zimmer 406 und 407 Tel.: 0203/283-5702; 0203/283-5638 Bezirksverwaltung Hamborn Duisburger Straße 213 47166 Duisburg Zimmer 108 und 109 Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck von-der-Mark-Straße 36 47137 Duisburg Zimmer 201 und 203

Dienststunden: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige telefonische Terminabsprache empfohlen.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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