Bundesagentur für Arbeit und Bundesregierung spannen Rettungsschirm
26 Milliarden Euro für Kurzarbeit

Bereits 470.000 Unternehmen haben bei der Bundesagentur für Arbeit eine Anzeige auf Kurzarbeit gestellt. Diese wird durch umfangreiche Rücklagen finanziert. | Foto: Archiv/Miriam Dabitsch
  • Bereits 470.000 Unternehmen haben bei der Bundesagentur für Arbeit eine Anzeige auf Kurzarbeit gestellt. Diese wird durch umfangreiche Rücklagen finanziert.
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14.351 Menschen sind in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) mittlerweile (Stand: 1. April, 8.15 Uhr) am hochansteckenden Caronavirus (COVID-19) erkrankt. Das neuartige Virus legt derzeit nicht nur das öffentliche Leben lahm, sondern stürzt auch die Wirtschaft in eine tiefe Krise. Die Folge: 470.000 Unternehmen meldeten bis Samstag für ihre Beschäftigten Kurzarbeit an. Alleine 96.000 Unternehmen davon kommen aus Nordrhein-Westfalen. Wie viele es noch werden, ist derzeit nicht abzusehen. Doch was bedeutet das für Betroffene?

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Gerät ein Unternehmen durch ein "unabwendbares Ereignis" wie eine Seuche in eine Notsituation, kann Kurzarbeit beantragt werden. Dabei verkürzt sich allerdings nicht nur das Gehalt, sondern - logischerweise - auch die Arbeitszeit.

Kurzarbeitergeld maximal 67 Prozent des Nettogehalts

"Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts", heißt es bei der Agentur für Arbeit. Kurzarbeit kann von allen Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeitern beantragt werden. Wenn sich ein Unternehmen zu diesem Schritt entschließt müssen zu allererst die Rahmenbedingungen mit dem Betriebsrat geklärt werden. Gibt es im Unternehmen einen solchen nicht, muss direkt mit den Mitarbeitern verhandelt werden. Anschließend kann vom Unternehmen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden. Dadurch sollen massenhaft Arbeitsplätze gesichert werden.

Bundesarbeitminister Heil zeigt sich optimistisch

"Wir sind einer Krise ausgesetzt, aber wir sind ihr nicht schutzlos ausgesetzt. Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz", zeigte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz optimistisch. Als Grund nannte er die im Bundeshaushalt und bei der BA gebildeten Rücklagen.
Der Schutzschirm lockert die Auflgen beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld. So können auch Leiharbeter auf dieses Instrument zurückgreifen. Die Maßnahmen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft.

Arbeitsagenturen erhöhen Kapazitäten

Von der Anzeige eines Unternehmens auf Kurzarbeit bis hin zur Auszahlung der BA an den Arbeitgeber soll nach Angaben von Detlef Scheele eine gute Woche vergehen. Wie der Vorstandsvorsitzende der BA betont, sei Geschwindigkeit wichtig, "da die Unternehmen in Vorzahlung treten". Um Anträge schneller bearbeiten zu können, wurden Mitarbeiter aus anderen Abteilungen der BA umgeschult. So konnte die Zahl von 770 auf 4.500 Mitarbeiter aufgestockt werden. "Auch die Telefonie wurde von 4.000 auf 18.000 Mitarbeiter aufgestockt", ergänzt Scheele.

Kurzarbeiter kosten Bundesarbeitsagentur im Monat Millionen

Aktuell gibt es bei der BA die Rechnung, dass 100.000 Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf 67 Prozent ihres Nettogehalts haben, bei einer Ausfallrate von 50 Prozent, 79 Millionen Euro pro Monat kosten werden. "Wir gehen allerdings von mehr aus", gibt Scheele zu. Eine erste Wasserstandsmeldung soll es dazu Anfang Mai geben. "Die Bundesagentur für Arbeit hat 26 Milliarden Euro Rücklagen gebildet, sodass wir in diesem Jahr zahlungsfähig sein werden", gibt Scheele anschließend Entwarnung. Im Worst-Case könnten sogar noch mehr Gelder mobilisiert werden. Falls dann sämtliche Rücklagen aufgebraucht sein sollten, hat die Bundesregierung ihr Wort gegeben, einzuzspringen.

Arbeitslosigkeit wird auf Rekordzahl ansteigen

Doch auch wenn viele Arbeitnehmer durch das Instrument der Kurzarbeit weiterbeschäftigt werden können, wird es auch unvermeidbare Kündigungen geben. Mit Rückblick auf die Weltwirtschaftskrise 2008/2009 wird deutlich, dass es damals - im Mai 2009 - mit 1,4 Millionen Arbeitslosen in Deutschland einen extrem hohen Wert gab. Jetzt könnte die Zahl noch deutlich höher werden, wie Scheele zu bedenken gibt. "Alleine im April wird die Arbeitslosigkeit um 150.000 bis 200.000 Personen steigen." Treffen wird es wohl insbesondere Beschäftigte aus der Gastronomie- und Tourismusbranche. Ob es noch mehr werden hängt davon ab, wie lange die größte Krise nach dem zweiten Weltkrieg anhalten wird.

Erhöhung des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen

Doch was ist die Kehrseite des Rettungsschirms? Kann eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes 2020/2021 überhaupt noch abgewendet werden? "Es gibt keinen Grund darüber zu spekulieren. Wir haben Rücklagen geschaffen und sind auf keine Erhöhung angewiesen", entgegnete Heil deutlich.
Vielmehr soll von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern ermöglicht werden, sich in anderen Betrieben Geld dazu zu verdienen. "Wenn Jemand in der Wäascherei eines Hotels tätig ist, kann er sich jetzt Geld in der Wäscherei eines Krankenhauses dazu verdienen", nennt Heil als mögliche Option.

Zugang zur Grundsicherung soll erleichtert werden

Außerdem soll der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht werden. "Es wird keine Vermögensprüfung geben. Wir übernehmen Wohn- und Heizkosten", betont Heil. Die Grundsicherung ist laut Heil ein Bürgerrecht, für das sich „keiner schämen“ braucht. Trotzdem sollen auch in den von der Existenz bedrohten Bereichen so wenig Menschen wie eben möglich ihren Arbeitsplatz verlieren. "Genau diese Menschen können danach helfen, die Wirtschaft wieder hochzufahren."

Heil bittet Unternehmen, Azubis nicht in Kurzarbeit zu schicken

Gleiches gilt für Auszubildene und Volontäre. Doch diese sollen aus Heils Sicht nicht in Kurzarbeit geschickt werden. "Meine klare Bitte an alle Btriebe: Schicken Sie Ihre Beschäftigten in Kurzarbeit und kündigen Sie keinen Azubis." Der Bundesarbeitsminister betont, dass Firmen "nicht am falschen Ende" sparen sollen. Er nennt das ohnehin schon niedrige Gehalt von Auszubildenen, das bei einer Kurzarbeit existenzgefährdend niedrig ist. "Die Betriebe solleten gucken, ob sie die Azubis wegen ausgefallener Berufsschule im Betrieb nicht lernen lassen und weiter beschäftigen können", sagt auch Christoph Löhr, Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen, im Gespräch mit dieser Redaktion.
Rechtlich gesehen könnten Unternehmen auch ihre Azubis nach sechs Wochen in Kurzarbeit schicken. In Betrieben mit 100 Prozent Kurzarbeit kann das wohl kaum verhindert werden, in Unternehmen mit 50 Prozent Kurzarbeit muss dagegen die Frage gestellt werden, ob Azubis nicht weiter voll arbeiten können. "Es war aus meiner Sicht ein moralischer Apell von Herrn Heil an die Unternehmen", erklärt Löhr die bewegenden Worte Heils.

Kurzarbeitergeld kann zwölf Monate bezogen werden

Doch wie lange beibt die Kurzarbeit jetzt bestehen? Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens einem Monat können die Bezugsfrist jedoch verlängern. "Es wird so lange laufen, wie wir es zur Lebenssicherung brauchen", sagt Detlef Scheele. Wichtig dabei ist, dass es wirklich nur zur genannten Lebenssicherung gedacht ist: "Kurzaarbeit ist kein Mittel zur Liquiditätssicherung. Dazu müssten Mittel über die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anmerkung der Redaktion) beantragt werden", so der Vorstandsvorsitzende der BA abschließend.

Autor:

Christian Schaffeld aus Oberhausen

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